Corona Verordnung Brandenburg: Sonderweg bei 2G plus in Gastronomie

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Brandenburg verschärft die Corona-Regeln und führt bei höherer Belastung der Krankenhäuser die 2G-plus-Regel in Gaststätten ein. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach einer Sondersitzung des rot-schwarz-grünen Kabinetts an. Wer geimpft und genesen ist, braucht ab Montag ohne Booster-Impfung auch einen tagesaktuellen negativen Test.

Ist die Warnampel auf Gelb bei neuen Covid-19-Krankenhauspatienten und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün, wird die 2G-plus-Regel aufgehoben. Bund und Länder hatten diesen Mechanismus nicht vereinbart, der Sonderweg ist ein Kompromiss mit der CDU, die vor einer Existenzgefährdung vieler Gastronomen gewarnt hatte. Ab Montag gilt für den öffentlichen Nahverkehr zudem eine FFP2-Maskenpflicht, ab 7. Februar eine Testpflicht in Kitas. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 13. Februar.

 

Gaststätten: Die 2G-plus-Regel fällt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang unter 6 bleibt (Warnampel Gelb) und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten zugleich unter 10 Prozent ist (Warnampel Grün). Die Ampel war am Freitag beim Wert neuer Krankenhauspatienten mit 2,9 auf Grün, aber beim Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten mit 16,1 Prozent auf Gelb, deshalb gilt 2G plus ab Montag. Woidke sagte, er wisse um die Kritik der Gastronomie. «Auf der anderen Seite bin ich aber fest davon überzeugt, dass diese Maßnahme notwendig ist.» Kinder unter 6 Jahren brauchen gar keinen Nachweis, unter 18-Jährige müssen vollständig geimpft sein oder die Genesung oder einen gültigen Test nachweisen.

Nahverkehr: Im öffentlichen Nahverkehr müssen in Brandenburg ab Montag FFP2-Masken ohne Ausatemventil getragen werden. Sie sind nach Ansicht der Landesregierung besonders wirksam, um Ansteckungen zu verhindern - vor allem angesichts der Virusvariante Omikron. Kinder unter 14 Jahren und das Kontroll- und Fahrpersonal können auch OP-Masken tragen, Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit bescheinigter chronischer Erkrankung und Gehörlose plus Begleitung sind von einer Maskenpflicht ganz befreit.

Kitas: Nach den Winterferien soll in Brandenburger Kitas und Krippen eine regelmäßige Testpflicht für Kinder gelten. Vom 7. Februar an müssen für alle Kinder ab einem Jahr in diesen Einrichtungen zwei Mal pro Woche negative Testergebnisse vorgelegt werden. Die Kita-Träger brauchten eine Vorlaufzeit, um die Tests zu beschaffen, sagte Woidke zur Begründung für den späten Starttermin. In vielen Kitas werde schon getestet. Vom 14. Februar an soll auch die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler von drei Mal auf fünf Mal pro Woche ausgeweitet werden.

Schulen: Mit einem Stufenplan will Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) die Schulen für eine Omikron-Welle vorbereiten. Danach ist in Stufe 1 der Präsenzunterricht in vollem Umfang geplant. Wenn immer mehr Lehrkräfte krank oder in Quarantäne sind, soll in Stufe 2 die Mindeststundenzahl in Jahrgangsstufen und Fächern in Präsenz erteilt werden, Wahlfächer fallen weg. Ist der Einsatz des Personals weiter eingeschränkt, kann das Schulamt zunächst für zwei Wochen für einzelne Schulen mit Stufe 3 die Mindeststundenzahl bis Klasse 10 auf Sprachen und Mathematik konzentrieren.

Reaktionen: CDU-Fraktionschef Jan Redmann begrüßte den Kompromiss. «Wichtig ist für uns auch, dass wir die Gastronomen nicht allein lassen.» Sie hätten Anspruch auf die Corona-Überbrückungshilfe IV. Die oppositionelle Linksfraktion hält die 2G-plus-Regelung in Brandenburg für eine Sackgasse. «Statt über wirksame finanzielle Hilfen für das Gaststättengewerbe nachzudenken, weicht man den Infektionsschutz auf», meinte Fraktionschef Sebastian Walter. Woidke sagte mit Blick auf die 2G-plus-Regel: «Brandenburg weicht nicht vom Bund-Länder-Beschluss ab.» (dpa).


 

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