Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: Erleichterungen bei Testpflicht in Gastronomie

| Politik Politik

Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: An diesem Freitag treten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Verkürzungen der Quarantänezeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen halten, auch wenn die Zahl der Infizierten stark steigt. Bei Besuchen in Lokalen sollen im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch - das heißt vor weniger als drei Monaten - doppelt geimpft beziehungsweise genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, von der Testpflicht befreit werden. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, werden nach Angaben der Landesregierung von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es laut Gesundheitsministerium eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen Test soll es möglich sein, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation zu beenden. Bislang mussten sich Kontaktpersonen eines Menschen, der mit der als besonders ansteckend geltenden Omikron-Virusvariante infiziert ist, an eine strikte Quarantäne von 14 Tagen halten, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründete die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Jungen und Mädchen in der Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind bei «bestehendem hohen Schutzniveau» wie etwa tägliche Testungen und Maskenpflicht möglich. Andere Maßnahmen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken bleiben bestehen.

Rechtlich gegossen werden die Neuregelungen laut Gesundheitsministerium in einer sogenannten Absonderungsverordnung sowie in einer Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Da es sich bei Omikron um eine als «besorgniserregend eingestufte Variante» handelt, könnten die Bundesländer eigene Maßnahmen ergreifen, hieß es. Der Bund passt seine Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ebenfalls an, an diesem Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden. Rheinland-Pfalz berücksichtigt laut Ministerium die dort angestrebten Maßnahmen mit den beiden Verordnungen bereits im Vorgriff.

Aus der Wirtschaft gab es bereits positive Reaktionen auf die Änderungen. So begrüßte der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) die Ausnahmeregelung für frische Geimpfte und Genesene. Die Gästegruppe, die keinen zusätzlichen Test machen müsse, werde dadurch erheblich erweitert, was zu weniger Verärgerung bei den Gästen führe, die als Vollimmunisierte beziehungsweise Genesene kein Verständnis für die Testpflicht aufbrächten. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für die Pfalz erklärte, die Verkürzung der Quarantänezeiten helfe der Wirtschaft und damit auch vielen Betriebe der kritischen Infrastruktur, arbeitsfähig zu bleiben, auch wenn viele Mitarbeitende erkranken und in Quarantäne sein sollten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.