DEHOGA begrüßt aktuelle Gesetzesinitiativen zur Korrektur des Datenschutz-Gesetzes

| Politik Politik

Seit Mai 2018 gelten in Deutschland deutlich strengere Datenschutzregelungen. Zur Anpassung des neuen Datenschutzrechts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an zahlreichen Bundesgesetzen vor, unter anderem am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

„Für viele gastgewerbliche Betriebe ist die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts eine echte Herausforderung“, erklärt dazu Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und fordert konkrete Verbesserungen für die Branche. „Die Unternehmen dürfen nicht alleine gelassen werden. Spürbare Erleichterungen wären nach EU-Recht durchaus möglich. Mit Blick auf den erheblichen bürokratischen Aufwand und die Vielzahl offener Fragen erwarten wir von der Politik in Deutschland praxistaugliche Regelungen sowie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“

In diesem Sinne begrüßt der DEHOGA die aktuelle Positionierung der Bundesratsausschüsse Wirtschaft und Inneres. So empfehlen die Ausschüsse unter anderem, die Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gänzlich zu streichen oder zumindest erst ab 50 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, als verpflichtend zu erklären. „Die Anpassung des Schwellenwerts wäre ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung und würde viele Betriebe von Kosten befreien“, macht Zöllick deutlich und verweist auf die Praxis in anderen EU-Staaten. „Einige Mitgliedsländer wie zum Beispiel Österreich haben für Gaststätten und Hotels gar keinen Datenschutzbeauftragten zwingendvorgesehen.“ In Deutschland liegt die Grenze derweil bei zehn Personen.

Positiv bewertet der Branchenverband zudem die Ausschussempfehlung zur Bekämpfung einer befürchteten Abmahnwelle. Laut den Bundesratsausschüssen sollte im Gesetz klargestellt werden, dass Mitbewerbern und Abmahnvereinen keine Ansprüche gegen ihre Konkurrenten wegen mangelnder Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zustehen – zum Beispiel bei mangelnder Datenschutzerklärungauf der Website. Auch der Freistaat Bayern hält Korrekturen bei Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen für erforderlich und hat eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. „Viele kleine und mittelständische gastgewerbliche Unternehmen sind in hohem Maße verun-sichert. Die Angst vor Abmahnungen ist groß “, sagt Zöllick. „Deshalb begrüßt der DEHOGA die Gesetzesinitiativen zur Eindämmung des zunehmenden Abmahnmissbrauchs ausdrücklich.“

Der DEHOGA hofft, dass sich für die aktuellen Gesetzesinitiativen die notwendigen politischen Mehrheiten finden: Zöllick: „Beide Initiativen schaffen Entlastung für die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe unserer Branche und sind EU-konform.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.