DEHOGA-Beirat Gastronomie: Michael Steiger aus Villingen-Schwenningen neuer Vorsitzender

| Politik Politik

Neuer Vorsitzender des Beirats Gastronomie im DEHOGA Bundesverband ist Michael Steiger. Die Mitglieder des Beirats wählten den 54-jährigen Gastro-Unternehmer aus Villingen-Schwennigen auf ihrer Tagung am 28. Oktober in Karlsruhe einstimmig an die Spitze des wichtigen Verbandsgremiums.

Steiger folgt auf Dieter Wäschle aus Konstanz, der den Beirat seit 2016 führte und nicht mehr kandidierte. Der Pfälzer Stefan Klinck wurde von den Beiratsmitgliedern in seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender bestätigt. Auch diese Wahl erfolgte einstimmig.

Michael Steiger punktet sowohl mit unternehmerischen Erfolgen wie mit langjährigen Verbandserfahrungen. Seit über 30 Jahren ist Steiger als Unternehmer aktiv, führt gemeinsam mit einem Geschäftspartner drei Irish-Pub & Kitchen-Restaurants in Villingen, Schwenningen und Tuttlingen sowie eine weitere Schankgaststätte in Villingen. In den vier Betrieben sind insgesamt rund 100 Mitarbeitende beschäftigt. Er gehört zu einem der bekanntesten Gastronomen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und darüber hinaus.

In den DEHOGA bringt sich Steiger bereits seit 1997 ein. Seit 2017 ist er Mitglied im DEHOGA-Landesvorstand Baden-Württemberg. Dort engagiert er sich unter anderem im Arbeitskreis Tarif. Im September 2021 wurde Steiger zum Vorsitzenden der DEHOGA-Fachgruppe Gastronomie auf Landesebene gewählt.

Steiger tritt an, um der Stimme der Gastronomen Gewicht zu verleihen. Besonders am Herzen liegt ihm die Mitarbeiterbindung- und gewinnung. In seinen Betrieben geht er mit gutem Beispiel voran und bildet junge Fachkräfte aus. Ihnen will er neben den Fachkenntnissen auch die Werte vermitteln, die ihm persönlich wichtig sind: Ehrlichkeit, Weltoffenheit und auch die Bereitschaft, im Gemeinwesen Verantwortung zu übernehmen, was Steiger neben seiner DEHOGA-Tätigkeit auch als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und als Schöffe am Landgericht Konstanz tut.

Im Beirat Gastronomie sind alle DEHOGA Landesverbände sowie die Fachverbände und Fachabteilungen vertreten. Die regelmäßig stattfindenden Sitzungen garantieren einen umfassenden Erfahrungsaustausch zur wirtschaftlichen Situation der Branche und aktuellen Problemstellungen. Die nächsten turnusmäßigen Wahlen finden im Jahr 2024 statt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.