DEHOGA Brandenburg fordert sofortige Öffnung von Hotels und Gastronomie

| Politik Politik

In einem dramatischen Appell an die Landesregierung hat die Brandenburger Hotel- und Gastrobranche eine sofortige Öffnung der Betriebe für Geimpfte, Genesene und negativ auf Corona getestete Gäste gefordert.

«Viele von uns sind am Ende ihrer Kräfte - finanziell, physisch und psychisch», sagte der Präsident des DEHOGA Brandenburg, Olaf Schöpe, am Montag. «Hotellerie und Gastronomie drohen an dem seit nunmehr sechs Monate dauerndem zweiten Lockdown innerhalb eines Jahres zu zerbrechen!»

Der Verband forderte weiter eine umfassende Teststrategie mit personalisierten «Eintrittskarten» und einer Gültigkeit von 48 Stunden. Dabei müssten alle digitalen Kontakterfassungen genutzt werden. Zudem solle sich die Landesregierung für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für alle Leistungen der Branche einsetzen.

«Wir erleben jetzt seit Monaten, dass der "Schuss nach hinten" los geht, wenn man die Bevölkerung einsperrt und sich Menschen deshalb heimlich in privaten Räumen treffen», erklärte Schöpe. In kaum gelüfteten Räumen oder auf dem Ausziehsofa sei die Gefahr einer Corona-Ansteckung deutlich höher als in den Betrieben.

«Deshalb ist es dringend geboten, die Menschen endlich wieder in die "öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft", in unsere Gastronomie und Hotels zu lassen», betonte Schöpe.

Der DEHOGA Brandenburg stellt fünf Forderungen an die Landesregierung:

  1. Inzidenzunabhängige Öffnungen zur effektiven Pandemiebekämpfung durch Reduzierung ungeschützter Kontakte
  2. Sofortige Öffnung von Hotels und Gastronomie für alle Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten (Zulassung sicherer Kontakte)
  3. Umsetzung einer umfassenden Teststrategie mit 48-stündigen personalisierten „Eintrittskarten“ als verschlüsselter QR-Code unter Nutzung aller geeigneten digitalen Kontakterfassungsmöglichkeiten
  4. Einsatz der Landesregierung für eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes (Speisen und Getränke)
  5. Verzicht auf alle branchenspezifischen kommunalen Abgaben wie Straßensondernutzungsgebühren u.a.m.

(Mit Material dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.