DEHOGA: „Düsseldorf verhindert durch Auflagen geplante Demo und Kundgebung“

| Politik Politik

Die vom Lockdown betroffenen Branchen wollten morgen in Düsseldorf demonstrieren. Doch jetzt sei die für Sonntag geplante Kundgebung „Vorwärts“ den Vorgaben der Stadt zum Opfer gefallen, sagen die Veranstalter.

Obwohl die Veranstalter - Einzelunternehmer.Info und die IG NRW-Soforthilfe - im Rahmen der Alarmstufe Rot seit letztem Sommer einige Demonstrationen und Kundgebungen in Düsseldorf ohne jegliche Beschwerden seitens der Ordnungsbehörden durchgeführt hätten, sei Teilnehmerzahl auf 250 Personen begrenzt und das musikalische Angebot so stark beschnitten, dass es keinen Sinn mehr macht, so die Veranstalter.

Selbständige aus Kultur, Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungswirtschaft, Schaustellergewerbe, Einzelhandel, Sport- und Fitness, körpernahen Dienstleistungen und alle anderen vom Dauerlockdown Betroffenen hatten sich zusammengeschlossen, um sich in Erinnerung zu bringen und ihre Nöte in die Öffentlichkeit zu tragen.

„Wir als DEHOGA Nordrhein halten die Absage der Veranstalter für konsequent und richtig. Unter den von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen wollen auch wir nicht demonstrieren. Nach mehr als fünf bzw. zwölf Monaten Schließung ist die Wut und Verzweiflung der Unternehmer groß. Sie kämpfen um ihre Existenz. Da wollen wir sie nicht noch in ihrem Demonstrationsrecht beschnitten sehen. Es wurde alles getan, um die Demo sicher und geregelt bis ins I-Tüpfelchen durchzuführen, von daher besteht völliges Unverständnis gegenüber den Vorgaben der Stadt“, so Haakon Herbst, Präsident des DEHOGA Nordrhein.“

„Der DEHOGA hat Strategien und Leitlinien eingereicht, die Vorwärts gerichtet sind. Diese Vorschläge sind in Berlin nicht gehört worden. Und in Düsseldorf werden wir ebenfalls ausgebremst. Wann wird endlich verstanden, welch enormer Wirtschaftszweig Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche sind? Die Strategie kann langfristig nur sein, weg vom Lockdown hin zu sicheren Öffnungsstrategien, denn wir müssen lernen, mit dem Virus zu überleben. Es ist sehr bedauerlich, dass wir dies nicht kundtun können am Sonntag,“ so Herbst weiter.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.