DEHOGA fordert Rettungspaket für das Gastgewerbe

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat den „KfW-Schnell­kre­dit“ für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

[Hier weitere Infos bei Tageskarte]

[Hier Schnellkredit beantragen]

„Der neue Schnell­kre­dit ist eine wertvolle Liquiditätshilfe. Dafür gebührt der Bundesregierung und allen Beteiligten Anerkennung und unser Dank. Die genauso von uns geforderte Verlängerung der Tilgungsfristen für die KfW-Unternehmer-Kredite, von fünf auf mindestens zehn Jahre, sei leider noch nicht beschlossen worden. Hier werden wir am Ball bleiben“, verspricht DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Auch wenn die Nachbesserungen der Bundesregierung die Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen positiv beeinflusse, könne es nicht gewollt sein, dass die Betriebe in Hotellerie und Gastronomie am Ende der Krise mit unglaublich hohen Kreditverbindlichkeiten alleine gelassen werden und ohne Perspektive dastehen.

„Deshalb fordern Deutschlands Gastgeber einen Rettungsfonds von der Politik, wie er in der Vergangenheit zum Beispiel für die Landwirtschaft aufgelegt wurde“, unterstreicht Zöllick. Zudem gelte es, die Mehrwertsteuer für alle gastronomischen Umsätze zu senken, damit die Kredite in der Zukunft auch getilgt werden könnten, macht Zöllick deutlich.

Gastronomen und Hoteliers sind in der Corona-Krise besonders schwer und existenziell betroffen. Sie waren die ersten und werden voraussichtlich die letzten Unternehmer sein, die aus der Krise herauskommen. Eine aktuell durchgeführte Umfrage des DEHOGA mit über 11.000 teilnehmenden Betrieben bestätigt, dass die bisherigen Sofortmaßnahmen und Liquiditätshilfen zwar richtig und gut sind, aber sie werden nicht ausreichen, um die Existenzen der Betriebe zu retten.

Im Ergebnis der Umfrage fordern 82,5 Prozent der Betriebe weitere Unterstützungsmaßnahmen von der Politik. Die Branche setzt zudem auf das Kurzarbeitergeld. Gut zwei Drittel der Betriebe (67,0 Prozent) haben laut der Umfrage bereits Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. „Kurzarbeit hilft, Beschäftigung zu sichern“, so Zöllick. „Die entscheidende Frage ist jetzt: Kommen die Zahlungen noch rechtzeitig bei unseren Betrieben an, die teilweise seit Wochen keine Umsätze mehr haben.“ Um schnellstmöglich wie unbürokratisch die dringend benötigte Liquidität zu schaffen und unnötigen Schaden zu verhindern, fordert der DEHOGA die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für März spätestens vor der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung im April.

Positiv bewertet Zöllick steuerliche Liquiditätshilfen wie erleichterte Stundungen oder vereinfachte Kürzungen von Vorauszahlungen. Wie die DEHOGA-Umfrage zeigt, werden diese von den Betrieben auch angenommen. 84,9 Prozent der Betriebe nutzen die Möglichkeit der Steuerstundung bzw. Herabsetzung der Vorauszahlungen, 52,4 Prozent die Stundung von Sozialabgaben, 39,8 Prozent das Instrument der Rückzahlung der Steuervorauszahlung. „Wir sind froh, dass die Politik hier schnell und entschlossen die Weichen gestellt hat, um die akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.