DEHOGA in Rheinland-Pfalz: Gehälter und Preise in Hotels und Restaurants sollen deutlich steigen

| Politik Politik

Der DEHOGA hat einen Sieben-Punkte-Plan vorgelegt, der die Brache wieder attraktiver für Mitarbeiter machen soll. Das Papier sieht deutliche Lohnerhöhungen für Auszubildende,  Fach- und Hilfskräfte vor. Vergütungen sollen demnach um bis zu 60 Prozent steigen.

Fachkräfte sollen künftig mindestens 15 Euro pro Stunde verdienen (bislang 11 Euro), Hilfskräfte sollen 12 Euro (bisher 9,60 Euro) erhalten. Auch die Löhne der Auszubildenden sollen steigen: auf 1.000 Euro im ersten Jahr, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Jahr. Laut DEHOGA entspricht dies Steigerungen von 60, 42, und 30 Prozent gegenüber den aktuellen Vergütungen.

Hotels und Gaststätten müssten aus der "Billiglohn-Image-Ecke" herauskommen, sagt Verbandspräsident Gereon Haumann zitiert. Durch höhere Löhne, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bessere Personalführung in den Betrieben solle ein attraktiveres Arbeitsumfeld geschaffen werden. Vergütungen sollen demnach um bis zu 60 Prozent steigen.

Die Lohnerhöhungen für die Beschäftigten sollen durch Preissteigerungen ausgeglichen werden. Haumann fordert von der Politik, künftig auf Lockdowns zu verzichten und das Arbeitszeitgesetz flexibler zu gestalten, indem Jahresarbeitszeitkonten eingerichtet werden. Außerdem sollten die Zuwanderungbedingungen erleichtert werden, um 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland anzulocken.  

Der Branchenverband DEHOGA vertritt etwa 4.500 der rund 12.500 Hotels und Gaststätten in Rheinland-Pfalz.

Der Sieben-Punkte-Plan des Verbandes im Wortlaut:

Sieben Meilensteine zur Mitarbeitergewinnung im Gastgewerbe Schulterschluss von Gastgebern, Gästen und Politik Bad Kreuznach, 8. November 2021

Adressat Gastgeber:             
Attraktive Arbeitgeber-Marke schaffen

Die Gastgeber sind gefordert, die Arbeitgeber-Attraktivität der Branche deutlich zu verbessern . Nur dann gelingt es neue und an andere Branchen verloren gegangene Mitarbeiter zurückzugewinnen. 
 

Gute Löhne & Gehälter
Die Gremien des DEHOGA Rheinland-Pfalz haben daher ihrer Arbeitgeberkommission ein weites Verhandlungsmandat erteilt, um noch in diesem Jahr mit der NGG sowohl einen neuen Entgelt- als auch einen neuen Manteltarifvertrag zu vereinbaren.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Gewinnung von Auszubildenen, den zukünftigen Fachkräften. Hier sind folgende Vergütungen vorgesehen:
Erstes Lehrjahr:         1.000 Euro (+60%, aktuell 625/675 Euro)
Zweites Lehrjahr:      1.100 Euro (+42%, aktuell 775 Euro)
Drittes Lehrjahr:        1.200 Euro (+30%, aktuell 925 Euro)
 

Abiturienten mit verkürzter 2-jähriger Ausbildung starten mit dem Entgelt des 2. Lehrjahres

Die Entgelte für ausgebildete Fachkräfte sollen auf 15,00 Euro (aktuell 11,00 Euro) je Stunde und auf monatlich 2.535 Euro (+ 36,4%, aktuell 1.859 Euro) angehoben werden. Damit wird die Attraktivität einer Ausbildung im Gastgewerbe zusätzlich gesteigert.

Auch bei den Einstiegslöhnen für angelernte Hilfskräfte in der untersten Entgeltgruppe sind entsprechende Lohnsteigerungen vorgesehen.
So soll das Entgelt in dieser Gruppe auf 12,00 Euro je Stunde (aktuell 9,60 Euro) und damit auf 2.028 Euro (+25%, aktuell 1.622 Euro) angehoben werden. Die unterste Lohnstufe wird zukünftig jedoch immer mindestens 5% über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Die weiteren Entgeltgruppen werden der Höhe nach ebenso entsprechend angepasst.

Diese exorbitanten Gehaltserhöhungen in allen Entgeltgruppen führen zu entsprechenden Kostensteigerungen der Personalbudgets von bis zu 30%
und erfordern neben weiteren Maßnahmen auch eine Überprüfung der Zulagen des Manteltarifvertrages.
Um Wettbewerbsverzerrungen bei den Lohnkosten in der Branche zu verhindern, wird die Allgemeinverbindlichkeit dieser Tarife angestrebt.

Vereinbarkeit von Beruf & Familie

Die Bedeutung von planbarer und ausreichender Freizeit wird gerade für die Beschäftigten im Gastgewerbe immer wichtiger. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, von Arbeit und Freizeit werden wir durch intelligente und verlässliche Dienstpläne abbilden müssen.

Dabei wird zukünftig eine 4-Tage Woche ebenso möglich sein wie eine 6-Tage Woche; erstere eher mit täglich 10 Stunden und letztere eher mit 6 Stunden täglich. Je nach Jahreszeit und Saison aber auch anders. Es braucht passgenaue Arbeitszeitmodelle, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Mitarbeiter ausgerichtet sind. Dabei ist eine unterbrechungsfreie ganzjährige Beschäftigung anzustreben, um aus Saisonarbeitsplätzen sichere und wertige Dauerarbeitsplätze zu machen.

Die Gastgeber tun gut daran, „Work-Life-Balance“ nicht als Bedrohung oder als Belastung, sondern als Chance zu erkennen, Mitarbeiter für die Branche zu begeistern.

Gemeinsam werden wir die attraktive Arbeitgebermarke entwickeln „Guter Gastgeber – guter Arbeitgeber“ indem wir unsere Kernkompetenz als leidenschaftliche Dienstleister für unsere Gäste auch für unsere Mitarbeiter einsetzen.

Guter Gastgeber – guter Arbeitgeber

Die Atmosphäre im Team, die Wertschätzung der Mitarbeiter und der Umgang miteinander im täglichen Betriebsalltag als Unternehmenskultur sind dritter und ebenso wichtiger Meilenstein einer attraktiven Arbeitgeber-Marke.
Daher sind hier neben den Gastgebern ganz besonders die Führungskräfte
und Abteilungsleiter gefordert.


Adressat Gäste:
Solidarität mit und Wertschätzung für das Gastgewerbe

Das Gastgewerbe hat in der Pandemie – wie kaum eine andere Branche –
in großer Solidarität mit der Bevölkerung in Deutschland ein Sonderopfer erbracht. Die Gäste haben nun die Gelegenheit, einen Teil davon an die Branche zurückzugeben.
Die notwendigen exorbitanten Lohnsteigerungen erfordern auskömmliche, faire Preise mit Steigerungen von 9 bis 15 Prozent. Diese werden durch eine Wertschätzungskampagne des DEHOGA begleitet. „Faire Preise für gute Löhne“ statt „Geiz ist geil“ ist angesagt!

Adressat Politik:          
Verlässlicher Rahmen für sichere Dauerarbeitsplätze notwendig

Politik hat das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit und Sicherheit der Arbeitsplätze im Gastgewerbe durch den zweimaligen Lockdown mit insgesamt 9-monatiger Zwangsschließung erschüttert.
Dieses Vertrauen wieder aufzubauen, ist Grundvoraussetzung, um
Mitarbeiter für das Gastgewerbe zurückzugewinnen, die insbesondere während der zuletzt siebenmonatigen Zwangsschließung in andere
Branchen wechselten.

Hier ist daher die Politik gefordert; sie muss eine dauerhafte Öffnung des Gastgewerbes sicherstellen und damitdie Voraussetzung schaffen,
dass dieses Vertrauen wieder wachsen kann.
 

Politik kann das strukturelle Problem der Winterarbeitslosigkeit im Gastgewerbe durch eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes lösen.
Wochenarbeitszeiten und Jahresarbeitszeitkonten sind geeignete Instrumentarien um saisonale Schwankungen abzufedern und Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Überstunden in den Hochsaisonzeiten gewährleisten durch Freizeitausgleich in den schwachen Saisonzeiten ganzjährige Beschäftigung.

Politik kann die Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt signifikant erleichtern und damit den entscheidenden Beitrag leisten, dass die Zielgröße von 400.000 zusätzlichen Arbeitskräften aus dem Ausland erreicht wird.
Dazu sollte Politik als Einreisekriterium – auch für außereuropäische Herkunftsländer – einzig auf das Vorliegen eines rechtsverbindlichen Arbeits- oder Ausbildungsvertrages abstellen. Dabei ist die Zielgruppe deutlich über
die des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hinaus zu fassen.

Bad Kreuznach, 31.08.2021


​​​​​​​

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.