DEHOGA-Merkblatt zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022

| Politik Politik

Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch).

Die Neuerungen betreffen auch Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Betriebskantinen, Großküchen und ähnliche Einrichtungender Lebensmittelversorgung.

Die Änderungen der Rückverfolgbarkeit werden stufenweise eingeführt.

  • Bisherige/aktuelle Regelung: Sind die Informationen elektronisch verfügbar, sind sie elektronisch zu übermitteln.
  • Zum 1. September 2022: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit unbillige Härte für das Lebensmittelunternehmen und mit Gesundheitsschutz vereinbar.
  • Zum 31. Dezember 2022: Informationen müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format eingereicht werden.

Hieraus folgt, dass zukünftig eine Übermittlung der geforderten Informationen zur Rückverfolgbarkeit nicht mehr in Papierform vorgenommen werden kann. Was dies für die Umsetzung in der Praxis durch die Betriebe im Einzelnen bedeutet, ist nicht ganz klar. Wir haben uns hierzu in den vergangenen Monaten mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure ausgetauscht sowie mit dem Lebensmittelverband und weiteren (betroffenen) Verbänden.

Zu Ihrer Information und als Handreichung für die jeweils verpflichteten Betriebe haben wir dazu das DEHOGA-Merkblatt: „Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022“ erstellt.

Das Merkblatt kann hier im DEHOGA-Shop abgerufen werden (Artikelnummer: YFORM1027.7).

Für DEHOGA-Mitglieder ist das Merkblatt kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 1,00 Euro für den Download.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.