DEHOGA-Präsident Zöllick: „Existenzsorgen und Frust im Gastgewerbe wachsen

| Politik Politik

„Nach dem Regelungschaos und dem Frust bei Hoteliers wie Gästen ist es völlig inakzeptabel und nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesländer nicht darauf einigen konnten, die Beherbergungsverbote auszusetzen“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) zum Beschluss des Bund-Länder-Treffens am Mittwoch, die Entscheidung zu den Beherbergungsverboten zu vertagen.

Zöllick verwies auch auf die starke Kritik von Virologen und Ärztevertretern wie Rechtswissenschaftlern zur Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit der Regelung. Der DEHOGA appelliert dringend an die Bundesländer, die Beherbergungsverbote bis zur nächsten Runde am 8. November auszusetzen. „Beherbergungsverbote entsprechen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ Dies wurde am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Das Beherbergungsverbot ist dort mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Auch in anderen Bundesländern sind Klagen eingereicht.

Die verabredeten Regelungen zur Kontaktbegrenzung und insbesondere zu den Sperrzeiten treffen das Gastgewerbe hart. „Die Maßnahmen sind existenzgefährdend“, erklärt Zöllick. „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Hilfen für das Gastgewerbe verlängert, ausgeweitet und nachhaltig verbessert werden.“

Zöllick stellt klar: „Keine Frage, ein zweiter Lockdown muss verhindert werden. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Für uns hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter wie Gäste oberste Priorität. Unsere strikten Hygienekonzepte funktionieren. Hotels und Restaurants haben nachweislich nicht zum Anstieg der Infektionen beigetragen.“ Der DEHOGA-Präsident appelliert an die Branche, bei den Anstrengungen nicht nachzulassen: „Die konsequente Einhaltung der AHA-Schutzmaßnahmen und intensives Lüften sind jetzt wichtiger denn je und solidarisch von allen umzusetzen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.