DEHOGA Rheinland-Pfalz wählt Gereon Haumann bis 2028 zum hauptamtlichen Präsidenten

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Nach der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten bis 2021 beziehungsweise 2029, war das Präsidium kürzlich zurückgetreten und wurde nun neu gewählt. Ergebnis: Haumann bleibt hauptamtlicher Verbandschef für die nächsten acht Jahre.

Die Delegierten beschlossen, das Amt des Präsidenten für die Wahlperiode ab 1.1.2021 als Hauptamt, und mit einer Amtszeit von acht Jahren, bis 31.12.2028 auszustatten. Einstimmig wurde daraufhin Gereon Haumann am 6.10.2020 erneut als Präsident für die Wahlperiode vom bis 31.12.2028 gewählt. Vizepräsidenten wurden Lothar Weinand und Alf Schulz. Joachim Mehlhorn übernimmt das Amt des Schatzmeisters. Stefan Klinck, Michael Helling, Thomas Langhauser und Sebastian Bodensteiner komplettieren das Präsidium als Beisitzer. Als neue Beisitzerin wurde Anja Poller in das Präsidium gewählt. Fast alle Voten erfolgten einstimmig.

Um die früheren Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes hatte es in den letzten Jahren viel Streit und eine gerichtliche Auseinandersetzung gegeben, die Haumann gewann. In dem Verfahren ging es unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.

Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029.

Die Klägergemeinschaft aus Hoteliers und Gastronomen nahm die Entscheidung und die Rechtsauffassung des Landgerichts Bad Kreuznach zur Kenntnis, konnte diese aber nicht nachvollziehen. Ihrer Auffassung nach verstieß die vorzeitige Wiederwahl des Präsidenten Gereon Haumann nicht nur gegen die Satzung, sondern sei insgesamt rechtswidrig. Mit dem nun erfolgten Rücktritt und der Wiederwahl, dürfte die Angelegenheit hinfällig sein.

Der Dehoga Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Bad Kreuznach. Er vertritt nach eigenen Angaben rund 5000 Gastgewerbe-Betriebe im Land. (Mit Material der dpa)


 

 

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