DEHOGA startet Kampagne zur Wochenarbeitszeit

| Politik Politik

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat die bundesweite Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit durch eine flexiblere Wochenarbeitszeitregelung zu ersetzen. Der Verband strebt dabei eine Anpassung an die geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie an, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt in der Gastronomie und Hotellerie gerecht zu werden.

Kritik an der täglichen Höchstarbeitszeit

Im Zentrum der Kampagne stehen Praxisbeispiele sowie Stimmen von Unternehmern und Angestellten. Laut DEHOGA-Präsident Guido Zöllick entspricht das aktuelle Arbeitszeitgesetz nicht mehr den betrieblichen Abläufen und den Wünschen der Beschäftigten. Er kritisiert das bestehende Limit von acht beziehungsweise maximal zehn Stunden pro Tag als zu starr für eine Branche, die durch Saisonspitzen und Veranstaltungen geprägt ist.

Zöllick stellt klar, dass die Initiative nicht auf eine Erhöhung der Gesamtarbeitszeit abzielt, sondern auf eine Umverteilung der Stunden. Viele Mitarbeiter würden es bevorzugen, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten, um im Gegenzug an anderen Tagen früher das Unternehmen verlassen zu können oder zusätzliche freie Tage zu erhalten. Diese Flexibilität werde durch die aktuelle Gesetzeslage verhindert.

Politische Vereinbarungen und europäischer Vergleich

Der DEHOGA verweist darauf, dass die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert wurde. Der Verband fordert nun die konkrete Umsetzung dieser Vereinbarungen durch die Bundesregierung. Dabei dient die Situation in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Orientierung, da bereits 13 EU-Staaten über flexible Arbeitszeitregelungen verfügen.

Zur Unterstützung der Forderungen hat der Verband die Informationsplattform www.wochen-arbeitszeit.de sowie die Social-Media-Kampagne #wochenarbeitszeitjetzt gestartet. Dort werden Fakten zu den Vorteilen einer Reform aufbereitet und Beispiele aus der Praxis vorgestellt, die zeigen sollen, wie moderne Arbeitszeitmodelle die Betriebe stärken können.

Aufruf zur Beteiligung der Branche

Die Kampagne ist darauf ausgelegt, durch weitere Erfahrungsberichte aus der Branche an Reichweite zu gewinnen. Der DEHOGA ruft Unternehmer und Mitarbeiter dazu auf, sich mit eigenen Statements an der Initiative zu beteiligen. Interessierte können sich hierfür an die jeweiligen Landesverbände oder direkt an den Bundesverband wenden. Nach Ansicht von Guido Zöllick erhöht jede zusätzliche Stimme den politischen Handlungsdruck, um zeitgemäße Regeln für die Arbeitswelt durchzusetzen.

Wöchentliche Höchstarbeitsuzeit steht im Koalitionsvertrag und der neuen Tourismusstrategie

Die Bundesregierung verfolgt, nach eigenen Angaben, ebenfalls das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland zu verbessern. Zu diesem Zweck hat das Kabinett die Nationale Tourismusstrategie verabschiedet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte im Rahmen der Entscheidung die geplante Entlastung von Betrieben, den Abbau von bürokratischen Hürden sowie die Schaffung von mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt.Ein wesentlicher Bestandteil der Neuausrichtung betrifft das geltende Arbeitszeitgesetz.

Bisher sieht dieses eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht oder in Ausnahmefällen zehn Stunden vor. Die Bundesregierung plant, dieses Modell durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Damit soll der Konflikt mit gesetzlichen Vorgaben vermieden werden, wenn Personal aufgrund hohen Gästeaufkommens länger im Einsatz ist. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.

Laut Christoph Ploß soll die Flexibilisierung noch im laufenden Jahr beschlossen werden: »Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, mit der in Zukunft eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt, soll noch in diesem Jahr beschlossen werden«. Diese Maßnahme richte sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.

Zeitplan und politische Positionen

Das von Bärbel Bas geführte Bundesarbeitsministerium bereitet derzeit die gesetzlichen Änderungen vor. Ein entsprechender Referentenentwurf ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen. Das Vorhaben steht im Einklang mit Bestrebungen innerhalb der Union. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits Mitte Januar geäußert, das Arbeitszeitgesetz sei jenes Gesetz, das er streichen würde, wenn er die Wahl hätte.

Differenzen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften

Trotz der Regierungspläne bleibt die Umsetzung umstritten. Dialoge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die im Zeitraum von Juli bis Oktober stattfanden, führten zu keiner Annäherung. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass die Positionen sehr weit auseinanderliegen. Der kommende Entwurf müsse daher einen Ausgleich schaffen und gleichzeitig die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie erfüllen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.