Der Datenschutz wird verschärft: Ab dem 25. Mai 2018 gelten für alle Unternehmen innerhalb der EU neue Datenschutzbestimmungen. Das stellt insbesondere kleine und mittelständische Betriebe vor große Herausforderungen und wirft viele Fragen auf. DEHOGA und IHA haben deshalb zwei neue Publikationen herausgegeben, die unterstützen, die Anforderungen aus der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung umzusetzen und zu erfüllen.
Mit der Publikation „Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“, unterstützen wir Sie mit Informationen und Empfehlungen, wie Sie die neuen Bestimmungen in Ihren Gastro-Betrieben umsetzen können. Wer ist für die Umsetzung der neuen Vorgaben verantwortlich, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen umgesetzt werden und was ist bei der E-Mail-Werbung zu beachten? Mit Antworten auf diese und viele weitere Fragen ist die neue DEHOGA-Publikation zum Datenschutz ein unverzichtbares Instrument für die Gastronomie, um für die Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen gewappnet zu sein.
Die Publikation steht ab sofort DEHOGA-Mitgliedern hier im DEHOGA Shop kostenfrei zum Download zur Verfügung. Nicht-Mitglieder zahlen 9,90 Euro pro Exemplar.
Bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Hotellerie unterstützt ein Leitfaden des Hotelverbands Deutschland (IHA). Unter dem Titel „Das neue Datenschutzrecht – Informationen & Praxistipps“ bereitet er auf 90 Seiten alle wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung auf und enthält zahlreiche Tipps und Checklisten zur praktischen Umsetzung der Verordnung in der Hotellerie. Auch dieser ist hier im DEHOGA-Shop für DEHOGA-Mitglieder kostenfrei erhältlich. Nichtmitglieder zahlen 45 Euro.
Betroffen von den neuen Datenschutzbestimmungen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Hilfe von Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen verarbeiten. Aber auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten in Restaurants können die neuen Bestimmungen relevant sein, wenn diese beispielsweise mit Reservierungsbüchern arbeiten. Bei Nichteinhaltung der neuen Datenschutzbestimmungen drohen massive Bußgelder. Im Falle einer Kontrolle muss ein Unternehmen stets nachweisen, dass alle relevanten Prozesse datenschutzkonform ablaufen. Wir raten daher allen Betrieben dringend dazu, sich mit den neuen Datenschutzregelungen auseinanderzusetzen.