Demnächst BGN-Beitragsbescheide: Zinslose Stundung formlos möglich

| Politik Politik

In der nächsten Woche wird die Berufsgenossenschaft BGN die Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2019 und die Vorschüsse für 2020 versenden. Eigentlich in diesem Jahr für gastgewerbliche Betriebe ein Grund zur Zufriedenheit, da nach dem neuen Gefahrtariftarif ab 01.01.2019 die Beiträge für die Branche gesunken sind. Aktuell wird diese erfreuliche Entwicklung nun leider dadurch überlagert, dass angesichts der Liquiditätsschwierigkeiten der Betriebe der Hotellerie und Gastronomie infolge der Corona-Pandemie im Moment jede denkbare Zahlungsaufforderung zur Unzeit kommt. Die BGN hat auf diese Situation mit zwei Maßnahmen umsichtig reagiert, auf die der DEHOGA Bundesverband hinweist:

Zum einen hatte die BGN ja bereits sehr frühzeitig mitgeteilt, dass unbürokratische und längerfristige Stundungsvereinbarungen möglich sind. Dies wird nun nochmals bekräftigt: Für die von der Coronakrise betroffenen Betriebe hat die BGN Zahlungserleichterungen, zinslose Beitragsstundungen und das Aussetzen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeräumt. Stundungsvereinbarungen können Unternehmen zunächst bis zum 15. September 2020 mit der BGN schließen. Sollte dieser Zeitraum nicht ausreichen, können weitere individuelle Vereinbarungen geschlossen werden. Wichtig ist, dass Unternehmer aktiv auf die BGN zugehen: Stundungsanträge können telefonisch unter 0621/4456-1581 oder per Mail an beitrag@​bgn.de gestellt werden. [Das Muster eines Stundungsbescheides hier verlinkt].

Zum zweiten hätte die BGN eigentlich aufgrund der zu erwartenden Beitragsausfälle für die Umlage 2020 mit einem Beitragsanstieg und höheren Vorschussbeiträgen rechnen müssen. Dies würde aber auch zu einer Nacherhebung von Beiträgen für die ersten beiden bereits im Januar und März 2020 gezahlten Vorschussraten führen. Um diese Belastung der Betriebe in der aktuellen Situation zu vermeiden, hat der Vorstand der BGN beschlossen, den Beitragsfuß für die Vorschüsse auf die Umlage 2020 und die ersten beiden Vorschussraten 2021 so festzusetzen wie 2019, d.h. mit einem Vorschussfuß von 0,326 Euro (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.