DSGVO: Angela Merkel plant angeblich Änderungen in letzter Minute

| Politik Politik

Wie die Berliner Zeitung berichtet, will Angela Merkel in letzter Minute offenbar die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen EU-Datenschutzgrundverordnung lockern. Merkel reagiere damit auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden.

Die Kanzlerin sagte demnach auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei in Berlin, dass die bisher vorgesehene Umsetzung Probleme entstehen lasse. „Manches ist wirklich eine Überforderung“, wird Merkel zitiert. Die Richtlinie dürfe nicht dazu führen, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei. Darüber werde sie nun noch einmal mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer, schreibt die Zeitung. Die Richtlinie dürfe aber nicht dazu führen, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei. 

Ob es allerdings wirklich darum gehen kann, die DSGVO „zu lockern“, wie die Berliner Zeitung ihre Meldung überschreibt, dürfte fraglich sein. Denn bei der Verordnung handelt es sich um geltendes EU-Recht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat und nicht einfach von nationalen Regierung verändert werden kann. Es gibt aber einige Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, einige Punkte strenger zu regulieren. 

Österreich hatte in den letzten Tagen mit einer ähnlichen Initiative für Aufsehen gesorgt. Dort soll es Strafen in aller Regel nur für Wiederholungstäter geben, und selbst davon gibt es Ausnahmen. Öffentliche Einrichtungen sollen immer straffrei davonkommen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.