Durchbruch bei Haushaltsgesprächen der Ampel-Spitzen

| Politik Politik

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr. 

Damit steht fast vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Lösung der Haushaltskrise, die die Ampel-Regierung stark unter Druck gesetzt hat. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten seitdem beraten, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat für das kommende Jahr gestopft werden kann.

Außerdem ging es darum, wie Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft trotz des Urteils möglich gemacht werden können. Denn es fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, die für Vorhaben in den nächsten Jahren schon fest eingeplant waren. Allein für das kommende Jahr geht es hier um 13 Milliarden Euro.

Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt und entschieden, dass die Bundesregierung Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.

Bundestagsbeschluss wahrscheinlich im Januar

Am Dienstagvormittag waren Scholz, Lindner und Habeck erneut im Kanzleramt zusammengekommen, nachdem sie ihr Gespräch in der Nacht zuvor zum wiederholten Mal vertagt hatten. Später holten sie die Ampel-Fraktionschefs dazu, sprachen selbst in ihren Fraktionen und zogen sich dann wieder im kleinen Kreis ins Kanzleramt zurück. Am Ende war offenkundig eine Nachtsitzung nötig. Die Einigung kam am frühen Mittwochmorgen. 

Eigentlich wollte die Ampel-Regierung den Etat für 2024 unbedingt noch vor Jahresende beschließen, schon in der vergangenen Woche war aber klar, dass das wegen Beratungszeiten von Bundestag und Bundesrat nicht mehr gelingen wird. Nun könnte möglicherweise zumindest der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen vor Weihnachten noch abschließen. Das hängt allerdings davon ab, wie umfangreich die von den Spitzenpolitikern vorgeschlagenen Etatänderungen sind. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und den Etat beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben.

So lange würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

Schuldenbremse? Sparen? Details weiter offen

Zu welcher Lösung sich Scholz, Habeck und Lindner durchrangen, wurde zunächst nicht bekannt. Im Gespräch war unter anderem die Aussetzung der Schuldenbremse auch für das Jahr 2024. Das Grundgesetz erlaubt in besonderen Notlagen eine höhere Kreditaufnahme. Eine solche Notlage könnte durch den Ukraine-Krieg gegeben sein, hatten SPD und Grüne argumentiert.

Dann könnte man möglicherweise eng begrenzt die Hilfszahlungen für das von Russland angegriffene Land über Kredite finanzieren. Lindner hatte sich zuletzt noch nicht überzeugt gezeigt. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte am Dienstag betont, er sehe nicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Erklärung einer Notlage. Die Union erwägt, bei einer Aussetzung der Schuldenbremse erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ebenfalls debattiert wurde harte Sparrunden in verschiedenen Bereichen. Die FDP wollte vor allem Sozialleistungen und bestimmte Subventionen überprüfen. Umstritten war etwa die geplante Erhöhung des Bürgergelds. Auch die Kindergrundsicherung, die 2025 starten soll, könnte weiter aufgeschoben werden. Kanzler Scholz schloss einen Kahlschlag bei Sozialleistungen aus - in der SPD hieß es aber zugleich, über die Zielgenauigkeit der Leistungen werde man sprechen müssen.

Die Grünen plädierten für einen Abbau klimaschädlicher Subventionen, zu denen nach ihrer Einschätzung etwa Steuervorteile für Diesel und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gehören. Das würde dem Staat mehr Einnahmen und dadurch mehr Spielraum bringen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.