Einreise nach Österreich nur noch mit 2G-Nachweis oder PCR-Test

| Politik Politik

Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Ins Land dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügten. Konkret bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft oder genesen sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne.

Die Schweiz lockerte die Einreisebestimmungen dagegen. Während seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCR-Test für die Einreise nötig war, reicht ab 20. Dezember ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Grenzüberschreitung gemacht wurde. Zudem müssen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr wie bislang einem zweiten Test nach vier bis sieben Tagen unterziehen. Die Regel bleibt nur für Ungeimpfte in Kraft.

In Österreich tritt die neue Verordnung am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend mitteilte. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt worden seien.

Ausgenommen vom 2G-Nachweis seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gebe es außerdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel.

«Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken», sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. (dpa)

Einreiseregeln Österreich: Was ab 20.12. gilt

Um die globale Ausbreitung der Omikron Variante einzubremsen werden die Einreiseregeln  nach Österreich verschärftEin gültiger 2-G Nachweis und die zusätzliche PCR-Testung für Einreisen aus allen Staaten ermöglicht es den Reiseverkehr aufrecht zu erhalten

  • 2G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten
    • Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
    • 3G für Pendler:innen bleibt

Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.

  • Staatsbürger*innen und Personen mit Wohnsitz in Österreich sowie  EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat ohne gültigen 2-G Nachweis dürfen einreisen
    • Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage, Freitesten erst ab dem 5. Tag
  • Einstufung drei zusätzlicher Länder als Virusvariantengebiete und Belegung mit Landeverboten ("Anlage 1 der Einreiseverordnung"): Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika
  • Für Personen die zur Einreise berechtigt sind gilt:
    • Registrierungspflicht und sofortiger Antritt einer 10-tägigen Quarantäne -  Freitesten frühestens am fünften Tag mit PCR-Test freitesten. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.

Bitte beachten Sie auch die "Informationen für Reiserückkehrer:innen aus Afrika" am Seitenende!

 

Aktuelle Maßnahmen: Regelungen über Weihnachten und Silvester

Die österreichische Bundesregierung hat sich am 17. Dezember über die Maßnahmen für die kommenden 10 Tage sowie über die weitere Vorgehensweise beraten. Folgende Regelungen treten mit 22. Dezember 2021 in Kraft:

Die gegenwärtigen Maßnahmen der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben im Wesentlichen unverändert: Personen mit einem gültigen 2-G-Nachweis dürfen nach wie vor am gesellschaftlichen Zusammenleben teilnehmen. Die 2-G-Regelungen in Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. bleiben wie gehabt bestehen.

Der Lockdown für Ungeimpfte wird jedoch um weitere 10 Tage verlängert.

Für die Weihnachtsfeiertage – also den 24., 25. und 26. sowie für Silvester am 31. Dezember – werden aber einige Ausnahmen gelten:

  • An diesen Tagen wird es einen weiteren Ausnahmegrund für Ungeimpfte geben, das Haus verlassen zu dürfen: Nämlich der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal 10 Personen. Also das Weihnachtsfest zuhause bei der Familie oder im kleinen Freundeskreis.
  • Für größere Runden von 11 bis 25 Personen gilt, wie gehabt, dass alle Personen unter anderem einen gültigen 2G-Nachweis brauchen.
  • Zudem wird an Silvester ausnahmsweise die Sperrstunde für die Gastronomie aufgehoben. Es gelten dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer.

Die Verbreitung der Omikron Variante ist nach wie vor besorgniserregend – es gilt daher besondere Vorsicht walten zu lassen.

Ungeimpfte Personen werden dazu aufgerufen, sich noch vor Weihnachten impfen zu lassen. Bereits geimpfte Personen werden gebeten eine Auffrischungsimpfung in Anspruch zu nehmen.

Generell sollte das Weihnachtsfest mit Bedacht und im kleinen Kreise gefeiert werden. Empfohlen werden PCR-Testungen vor Zusammenkünften und die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen: Maske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten und die persönlichen Kontakte auch an den Weihnachtstagen bestmöglich einzuschränken.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.