Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in fünf weiteren Bundesländern

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Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll nun auch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen. In Sachsen ist es am 16. Januar soweit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen folgt am 3. Februar. Das teilten die Landesregierungen am Dienstag mit. Damit wird nun auch in nicht von der Union geführten Bundesländern die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben. In Thüringen entfällt dann auch die Corona-Isolationspflicht.

In drei Bundesländern ist die Maske schon nicht mehr Pflicht im öffentlichen Nahverkehr: in Bayern, Sachsen-Anhalt und auch in Schleswig-Holstein seit dem Neujahrstag.

«Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil», begründete Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) den Schritt. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen bei 74,3 - bundesweit lag der Wert bei 136,6. Den Angaben zufolge soll gleichzeitig auch die Isolationspflicht entfallen.

In Mecklenburg-Vorpommern soll diese etwa vier Wochen nach dem Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr gestrichen werden. Ein genauer Termin sei in der Kabinettssitzung nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit anderen Bundesländern liefen, sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Die Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt demnach weiter. Dies werde durch den Bund geregelt. Das Bundesinfektionsschutzgesetz gelte zunächst bis zum 7. April.

Auch in Sachsen einigte sich das Kabinett nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) auf ein Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn, die Isolationspflicht bleibt aber. In Berlin hat der Senat in Absprache mit Brandenburg entschieden, das Ende der Maskenpflicht vorzuziehen - und nicht bis mindestens Mitte Februar beizubehalten. (dpa)


 

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