Entlastungsgesetze beschlossen - wer profitiert und was sie bringen

| Politik Politik

Der Bundesrat hat am Freitag abschließend über zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition zur Entlastung der Bürger beraten. Die Maßnahmen sollen finanzielle Erleichterungen im Bereich Steuern, Energie und Verkehr bringen sowie Familien und ärmere Menschen entlasten. Die Pläne im Einzelnen:

300 EURO ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR ERWERBSTÄTIGE: Arbeitnehmer und Selbstständige bekommen 300 Euro zusätzlich wegen der gestiegenen Fahrtkosten zur Arbeit. Die sogenannte Energiepreispauschale soll im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können.

STEUERSENKUNGEN: Rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 auf 10 347 Euro angehoben, die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale wird von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Diese Änderungen haben zur Folge, dass weniger Steuern vom Einkommen abgezogen werden.

NEUN-EURO-TICKET: Im Juni, Juli und August können alle Bürger für neun Euro im Monat Busse und Bahnen nutzen. Der Verkauf der Billig-Monatstickets beginnt in diesen Tagen. Sie gelten im Nah- und Regionalverkehr, nicht in Fernverkehrszügen wie ICE, EC oder IC.

SPRITPREISSENKUNG: Parallel zum Neun-Euro-Ticket sollen die extrem gestiegenen Spritpreise von Juni bis August durch eine Senkung der Energiesteuer gedrückt werden. Benzin könnte damit um rund 35 Cent pro Liter billiger werden und Diesel um etwa 17 Cent pro Liter.

STROMPREISENTLASTUNG: Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage ab Juli weg. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Kunden zahlen die Umlage über die Stromrechnung. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

MEHR GELD FÜR BEDÜRFTIGE: Wer auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen ist, bekommt mehr Geld: Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro, für Kinder in ärmeren Familien erhöhen sich die monatlichen Zahlungen ab Juli um 20 Euro. Eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten auch Arbeitslosengeld-I-Empfänger.

KINDERBONUS: Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, soll es einen 100-Euro-Kinderbonus geben. Solche Zusatzzahlungen gab es bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Auszahlung läuft automatisch und kommt voraussichtlich im Juli.

WEITERE GESETZE: Die Länderkammer stimmte außerdem zwei Gesetzen zur Energiesicherung zu, die nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) «in ihrer Bedeutsamkeit nicht überschätzt werden können». Hintergrund ist der russische Angriff auf die Ukraine.

Per Gesetz soll der Bau schwimmender und fester Flüssiggas-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbehörden vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Durch das Vorhaben soll Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas reduziert werden.

Eine Reform des Energiesicherungsgesetzes sieht zudem vor, dass der Staat künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen kann, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Wenn die «konkrete Gefahr» besteht, dass ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erfüllt und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es mit dem reformierten Gesetz vorübergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel wird sogar die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.