Die Europäische Union hat nach Angaben des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR) eine Reform der A1-Regeln beschlossen. Bestimmte Geschäftsreisen sollen künftig von der Pflicht zur vorherigen Meldung ausgenommen werden. Der Rat der Europäischen Union habe die Reform am 28. September 2026 angenommen, berichtet der Verband in einer Mitteilung vom 2. Oktober 2026. Bis zur Anwendung der neuen Vorschriften gelten die bisherigen Vorgaben weiter.
Die Reform definiere genauer, welche Tätigkeiten als Geschäftsreise unter die Ausnahme fallen sollen. Gemeint seien zeitlich begrenzte Tätigkeiten im geschäftlichen Interesse, bei denen keine Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht würden. Dazu zählten beispielsweise Besprechungen, Konferenzen, Seminare und Schulungen. Für solche Reisen solle die vorherige Meldung künftig entfallen.
Die Reform nimmt bestimmte Geschäftsreisen von der vorherigen Meldung aus
Der VDR verweist auf die Abgrenzung zwischen der neuen EU-Definition und dem Verständnis einer Geschäftsreise innerhalb eines Unternehmens. Nicht jede Reise, die ein Unternehmen intern als Geschäftsreise einstufe, falle auch unter die vorgesehene Ausnahme.
Wer im Ausland eine Dienstleistung erbringe oder Waren liefere, könne die Geschäftsreise-Ausnahme nicht nutzen. Aus Sicht des Verbands komme es deshalb darauf an, dass Unternehmen künftig klar unterscheiden könnten, wann eine Reise unter die Ausnahme falle und wann weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich sei.













