EU beschließt Ausnahmen von A1-Meldepflicht für Geschäftsreisen

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Die Europäische Union hat nach Angaben des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR) eine Reform der A1-Regeln beschlossen. Bestimmte Geschäftsreisen sollen künftig von der Pflicht zur vorherigen Meldung ausgenommen werden. Der Rat der Europäischen Union habe die Reform am 28. September 2026 angenommen, berichtet der Verband in einer Mitteilung vom 2. Oktober 2026. Bis zur Anwendung der neuen Vorschriften gelten die bisherigen Vorgaben weiter.

Die Reform definiere genauer, welche Tätigkeiten als Geschäftsreise unter die Ausnahme fallen sollen. Gemeint seien zeitlich begrenzte Tätigkeiten im geschäftlichen Interesse, bei denen keine Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht würden. Dazu zählten beispielsweise Besprechungen, Konferenzen, Seminare und Schulungen. Für solche Reisen solle die vorherige Meldung künftig entfallen.

Die Reform nimmt bestimmte Geschäftsreisen von der vorherigen Meldung aus

Der VDR verweist auf die Abgrenzung zwischen der neuen EU-Definition und dem Verständnis einer Geschäftsreise innerhalb eines Unternehmens. Nicht jede Reise, die ein Unternehmen intern als Geschäftsreise einstufe, falle auch unter die vorgesehene Ausnahme.

Wer im Ausland eine Dienstleistung erbringe oder Waren liefere, könne die Geschäftsreise-Ausnahme nicht nutzen. Aus Sicht des Verbands komme es deshalb darauf an, dass Unternehmen künftig klar unterscheiden könnten, wann eine Reise unter die Ausnahme falle und wann weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich sei.

Für bestimmte andere kurzfristige Tätigkeiten sehe die Reform eine separate Ausnahme vor. Diese betreffe Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Tätigkeiten im Bausektor seien von dieser Ausnahme ausgeschlossen.

Unternehmen müssen bis zur Anwendung die bisherigen A1-Vorgaben beachten

Die Neuregelung gelte nicht sofort, erklärt der VDR. Als nächster Schritt stehe die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union an. Erst nach der Veröffentlichung lasse sich der weitere Zeitplan für die Anwendung konkret bestimmen.

Bis die neuen Vorschriften anwendbar seien, müssten Unternehmen die bisherigen A1-Vorgaben beachten. Der VDR und BT4Europe würden die Umsetzung begleiten und über die nächsten Schritte informieren.

Beide Organisationen setzen sich nach Darstellung des VDR seit Jahren für eine Anpassung der A1-Regeln bei Geschäftsreisen ein. Insbesondere bei kurzen Reisen zu Besprechungen, Konferenzen oder Schulungen verursache die bisherige Pflicht erheblichen Verwaltungsaufwand. Bereits 2025 habe der VDR die Unterstützung der Europäischen Kommission für eine Ausnahme bei kurzfristigen Geschäftsreisen begrüßt. Im Juli 2026 sei die politische Einigung auf EU-Ebene gefolgt.

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