EU-Streitschlichtungsplattform eingestellt: Neue Pflichten auch für Gastronomie und Hotellerie

| Politik Politik

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft insbesondere Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Was ändert sich konkret?

Bisher waren Unternehmen, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abschließen, gesetzlich verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform auf ihrer Website, in E-Mail-Signaturen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzufügen. Diese Pflicht ist nun hinfällig. Das bedeutet, dass weder Verbraucher noch Unternehmen die Möglichkeit haben, ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren über diese EU-Plattform einzuleiten.

Beispiele für die bisherige Informationspflicht, wie sie oft im Impressum zu finden war, waren Formulierungen wie:

  • "Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform") zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/."

  • "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die OS-Plattform finden Sie hier: https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en."

Handlungsbedarf für Betriebe

Betriebe müssen jetzt sicherstellen, dass alle Hinweise und Verlinkungen zur OS-Plattform aus ihren Kommunikationsmaterialien entfernt werden. Dies betrifft vor allem die Website, E-Mail-Signaturen sowie die AGB

Wichtige Unterscheidung: Die nationale Verbraucherstreitbeilegung bleibt

Die Abschaffung der OS-Plattform hat keine Auswirkungen auf die Informationspflichten zur nationalen Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die weiterhin bestehen bleiben. Die Informationen über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren, die oft gemeinsam mit dem Hinweis auf die OS-Plattform aufgeführt wurden, sind daher beizubehalten.

Prüfen von Unterlassungserklärungen

Unternehmen, die in der Vergangenheit wegen fehlender oder fehlerhafter Hinweise auf die OS-Plattform abgemahnt wurden, sollten ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen prüfen. Wurde die Erklärung unter einer auflösenden Bedingung (Änderung der Rechtslage) abgegeben, verliert sie ihre Gültigkeit. Liegt kein solcher Vorbehalt vor, muss der Unterlassungsvertrag aktiv gekündigt werden, um rechtliche Folgen zu vermeiden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.