EU: Unternehmen müssen Gehaltsunterschied nach Geschlecht offenlegen

| Politik Politik

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen künftig regelmäßig Daten zum Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen veröffentlichen. Das sieht eine Einigung von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor, wie die zwei Institutionen mitteilten.

So soll es einfacher werden, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern festzustellen. Frauen verdienen den Angaben nach in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap habe sich in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Parlament und EU-Staaten müssen noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.

Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter sollen zudem das Recht bekommen, Informationen über das durchschnittliche Lohnniveau von Menschen, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt zu erhalten. Wenn Arbeitgeber Verpflichtungen des Grundsatzes für gleiche Bezahlung nicht beachteten, hätten Arbeitnehmende das Recht, Entschädigung zu verlangen, hieß es.

Deutschland steht bei diesem Problem im EU-Vergleich schlecht da: Frauen haben in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient als Männer. Die Einkommenslücke blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation bleibt eine Lücke. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.