EU-Verpackungsverordnung besiegelt Ende von Mini-Kosmetik in Hotels

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Die gewohnten kleinen Fläschchen mit Shampoo, Duschgel und Bodylotion in Hotelbadezimmern werden bis zum Ende des Jahrzehnts aus den Zimmern verschwinden. Grund hierfür ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR), die den Einsatz bestimmter Einwegverpackungen im Beherbergungssektor untersagt. Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bereits seit Februar 2025 in Kraft und zielt darauf ab, das Abfallaufkommen innerhalb der Europäischen Union drastisch zu reduzieren sowie die Wiederverwendung zu fördern.

Verbindliche Verbote für das Gastgewerbe ab 2030

Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Beherbergungsstätten keine Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenprodukte mehr in Einwegverpackungen bereitstellen, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Davon betroffen sind neben den klassischen Mini-Shampoos auch Zahnputzsets, Rasierzubehör oder Pflegelotionen in kleinen Kunststoffflaschen oder Tütchen. Die Regelung konzentriert sich auf Verpackungen, die speziell für die Nutzung im Beherbergungssektor konzipiert und in Verkehr gebracht werden.

Bis Februar 2027 soll die EU-Kommission detaillierte Leitlinien und Beispiele vorlegen, um genau zu definieren, welche Produkte unter das Verbot fallen und ob es Ausnahmen geben wird. Diese Handreichung soll Hotels und Zulieferern die notwendige Planungssicherheit vor dem Stichtag im Jahr 2030 geben.

Fokus auf nachfüllbare Spendersysteme

Das Verbot richtet sich nicht gegen die Hygieneprodukte selbst, sondern gegen deren kurzlebige Verpackung. "Die Betreiber werden dann sicher andere Möglichkeiten finden, wie beispielsweise nachfüllbare Spender, um den Besuchern […] Shampoos zur Verfügung zu stellen", erklärt Natalie Brandenburg, Geschäftsführerin beim Deutschen Verpackungsinstitut e. V.

Viele Hotelketten haben diesen Schritt bereits vollzogen und setzen auf fest installierte Spendersysteme aus Materialien wie Edelstahl, Glas oder Kunststoff. Diese Systeme sind im Vergleich zu den kleinen Portionsverpackungen nicht nur abfallärmer, sondern in der Anschaffung meist auch kosteneffizienter als die klassischen Gastgeschenke.

Unterscheidung zwischen Hotelbedarf und Einzelhandel

Für Reisende bedeutet die neue Verordnung keine generelle Verpflichtung zur Selbstversorgung. Während die Ausstattung im Hotelzimmer reglementiert wird, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel nach aktuellem Stand der Auslegung unberührt. Laut Brandenburg werden kleine Shampoo-Flaschen oder Cremetuben in Drogerien und Supermärkten weiterhin erhältlich sein. Da der Gesetzestext explizit auf die Nutzung im Beherbergungssektor abstellt, sehen Juristen und Branchenverbände die private Reiseausrüstung nicht im Fokus der Verbotsmaßnahmen.


 

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