Ex-Skispringer und Hotelier Jens Weißflog kritisiert Corona-Regeln

| Politik Politik

Der Ex-Skispringer und Hotelier Jens Weißflog kritisiert die sächsischen Corona-Beschränkungen für die Hotel- und Gaststättenbranche. Als Unternehmer verliere er zunehmend seinen Optimismus, sagte Weißflog in einem Interview der «Leipziger Volkszeitung» am Samstag. Er betreibt seit 25 Jahren ein Hotel im Kurort Oberwiesenthal.

Die Gefahren durch Corona wolle er nicht verharmlosen, betonte Weißflog. «Aber was ist gewonnen, wenn jetzt bei uns alle Lifte zu sind, aber das nächste Skigebiet in 1,5 Kilometern auf der tschechischen Seite ganz normal öffnet? Am 12. Dezember soll die Beherbergung in Österreich wieder starten. Dann fahren die Sachsen über Weihnachten und Silvester eben zum Ski-Urlaub in die Alpen oder nach Bayern – oder sie haben von vornherein an der Ostsee gebucht.»

Die Hotels in Oberwiesenthal lebten zu 100 Prozent vom Tourismus. Die sächsische Corona-Notfallverordnung, die bis 9. Januar verlängert wird, untersagt jedoch Übernachtungen für touristische Zwecke. «Ich verstehe nicht, warum mein Haus mit maximal 70 Gästen oder die Ferienwohnungen unter 2G nicht als genau so sicher eingeschätzt werden wie zum Beispiel unser Restaurant oder der Handel», sagte Weißflog.

Er halte als Unternehmer «noch wegen der Ersparnisse aus besseren Zeiten durch». Zudem habe er einen Kredit aufgenommen. «Aber es kann doch nicht der Sinn eines Unternehmens sein, jeden Monat so viel Geld zu verlieren, nur weil man zur falschen Branche gehört», sagte Weißflog. Immerhin - und das sei sein Lichtblick - hielten ihm die Stammgäste die Treue und nähmen klaglos hin, wenn sich Urlaubstermine wieder und wieder verschieben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.