Existenznot bei zwei Drittel der Hotels und Restaurants in Sachsen

| Politik Politik

Gut 65 Prozent der Unternehmen im sächsischen Gastgewerbe sehen sich nach eigenen Angaben wegen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht. Die Ergebnisse der entsprechenden Umfrage unterstrichen die «katastrophale Lage», teilte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband am Montag mit. In der ersten Januarhälfte hätten die Betriebe Umsatzverluste von 64 Prozent bezogen auf den gleichen Zeitraum 2019 gemeldet (bundesweit: 55,1 Prozent).

Während im Januar deutschlandweit 54 Prozent der befragten Unternehmen Kurzarbeitergeld angezeigt hätten, liege die Quote in Sachsen bei 84 Prozent. Eine längere Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld sei dringend notwendig. Andernfalls werde der mittel- und langfristige Schaden für Unternehmen und den Arbeitsmarkt im Gastgewerbe irreparabel sein, betonte der Präsident des Bundesverbands Guido Zöllick.

Der Verband machte für die Umsatzverluste die seit Wochen geltenden 2G-plus-Regelungen sowie Absagen von Veranstaltungen und Messen verantwortlich. «Die Stimmung ist auf dem Tiefpunkt, Frust und Resignation machen sich breit», sagte Zöllick. Besondere Verärgerung herrsche über die Einführung und ein «Regelchaos» bei 2G plus. Mehr als 87 Prozent der befragten Unternehmer hätten rückläufige Gästezahlen angegeben und über 35 Prozent einen höheren Personalaufwand zur Einhaltung der Regelungen geltend gemacht.

«Die Unternehmer fühlen sich im Stich gelassen und in ihren Nöten durch die Politik in einem unerträglichen Maße ignoriert», erklärte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein. «Wir fragen uns, welche katastrophalen Berichte aus der Branche noch kommen müssen, bis diesem Sterben auf Raten ein Ende bereitet wird.» Von der Bund- Länder-Konferenz erwarte man klare Signale für einen Abbau der Regelungen.

Bei 2G plus benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test. Er entfällt, wenn man etwa eine Booster-Impfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für Menschen bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.