Finanzminister Lindner plant Corona-Steuererleichterungen

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Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat mehrere Steuererleichterungen auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung für Unternehmen vor.

Außerdem soll die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2020 erneut verlängert werden. Vom Arbeitgeber in bestimmten Berufen gewährte Corona-Prämien sollen bis zu einem Wert von 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Der Großteil der Maßnahmen ist Teil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Das geplante Gesetz zeige, «dass wir die Menschen und Unternehmen mit den Corona-Folgen nicht alleine lassen», sagte die parlamentarische Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung verlängert werde, bringe Arbeitnehmern direkte Erleichterungen. Das gleiche gelte für die sogenannte Verlustverrechnung für Unternehmen. «So stellen wir die Weichen auf Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen.» Bis 2026 nimmt der Staat dadurch 11 Milliarden Euro weniger ein.

Corona-Steuererleichterungen: Folgendes ist geplant:

Prämie für Pflegekräfte bis 3000 Euro steuerfrei

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben - dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Die wegen der Corona-Krise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben - unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben. Anreize für Investitionen sollen auch Sonderregeln für die steuerliche Abschreibung von Gütern geben, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.

Längere Fristen für Steuerberater

Steuerberater bekommen weitere drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert: Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentierten sie. Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

Diese Reaktionen gibt es

Der Bundesrat muss zustimmen - aus Bayern kam Kritik an den Plänen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) machte klar, die angekündigten Erleichterungen reichten nicht aus: «Wir brauchen eine Weiterentwicklung zu einer Pauschale für mobiles Arbeiten verbunden mit einer Erhöhung auf 1000 Euro im Jahr.»

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte, bei vielen Firmen werde die Eigenkapitaldecke immer dünner, was die Finanzierung von dringend erforderlichen Investitionen erschwere. Zudem führten eingeschränkte Geschäftsaktivitäten zu Liquiditätsproblemen. Deshalb sei es richtig, dass die degressive Abschreibung für Investitionen ebenso bis Ende 2022 verlängert werden solle wie der erweiterte Verlustrücktrag. «Beide Maßnahmen sollten aber noch verbessert werden.»

Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sagte, Lindner mache Ernst mit einer spürbaren Entlastung von Betrieben und Bürgern. Das geplante Gesetz sei ein Meilenstein auf dem Weg dorthin. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, forderte, die Homeoffice-Pauschale müsse bereits jetzt entfristet werden, weil das mobile Arbeiten auch künftig Bestand haben werde. «Deshalb sollte die Pauschale dauerhaft gelten und an die Inflation angepasst werden.»

Bayern kritisiert Corona-Steuererleichterungen als nicht ausreichend

Die angekündigten Corona-Steuererleichterungen der Bundesregierung reichen nach Ansicht von Bayerns Finanzminister Albert Füracker nicht aus. «Die vom Bund angedachten Corona-Steuererleichterungen sind ein gutes Signal, gehen aber teilweise nicht weit genug. Insbesondere im Bereich Homeoffice hatten wir uns mehr als ein bloßes "weiter so" befristet bis Ende 2022 erhofft», sagte der CSU-Politiker am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Arbeitswelt werde auch nach der Pandemie eine andere bleiben als vor deren Ausbruch.

«Wir brauchen eine Weiterentwicklung zu einer Pauschale für mobiles Arbeiten verbunden mit einer Erhöhung auf 1000 Euro im Jahr», betonte Füracker. Die Verlängerung der sogenannten erweiterten Verlustverrechnung sei im Grundsatz richtig, «die Ausweitung des Rücktragzeitraums auf nur zwei Jahre und erst ab 2022 ist jedoch leider ernüchternd. Damit die Regelung nicht ins Leere läuft, müsste sie zum einen rückwirkend gelten und zu anderen auch auf einen Drei-Jahreszeitraum erweitert werden.»

Zuvor hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin mehrere Steuererleichterungen auf den Weg gebracht, die Bürger und Unternehmen in der Corona-Krise entlasten sollen. Ein Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht unter anderem die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung für Unternehmen vor. Außerdem soll die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2020 erneut verlängert werden. Vom Arbeitgeber in bestimmten Berufen gewährte Corona-Prämien sollen bis zu einem Wert von 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Der Großteil der Maßnahmen ist Teil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht noch aus. (dpa)


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