Fortsetzung und Aktualisierung der hogarente ist beschlossene Sache

| Politik Politik

Für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine Anschlusslösung an die bisherige hogarente gefunden und zwischen den Tarifvertragsparteien Dehoga und NGG verabredet worden. Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 1. Januar 2019 und ermöglichen den Beschäftigten und Unternehmen, die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung umfassend in Anspruch zu nehmen.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist mit seinen mehr als 220.000 Betrieben, mehr als 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 52.000 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Die jetzt vereinbarte Branchenlösung schafft die ersten auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) neu verhandelten Flächentarifverträge in Deutschland. Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Weiter zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 Prozent. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

„Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat gefördert. Wir wollen unseren Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten ermöglichen, noch in diesem Jahr die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Wichtig ist uns dabei, der Branche angesichts eines immer schwieriger werdenden Kapitalmarktes ein möglichst sicheres, einfaches und lukratives Produkt zur Verfügung zu stellen – gemeinsam mit einem verlässlichen Versicherungspartner“, erklärt Fritz Engelhardt, Stellvertretender Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband) und Vorsitzender der Dehoga Tarifkommission. „So lässt sich die Altersversorgung auch für die Mitarbeiterbindung einsetzen.“

„Nach langen Verhandlungen haben wir jetzt ein Ergebnis erreicht, das den Beschäftigten im Gastgewerbe wieder eine betriebliche Altersversorgung ermöglicht. Wir erwarten jetzt insbesondere von den Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten bisher eine betriebliche Altersvorsorge nicht ermöglicht haben, dass sie das Tarifmodell nutzen. In den nächsten Jahren wird es unsere Aufgabe sein, gemeinsam mit dem Dehoga die tarifliche Altersversorgung weiterzuentwickeln“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.