Freude in der Hotellerie: Österreich plant Meldepflicht für Airbnb & Co.

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Die österreichische Bundesregierung plant, die Vermietung privater Unterkünfte für touristische Zwecke zu regulieren. Zu diesem Zweck soll eine Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen über eine Online-Plattform eingeführt werden. Ferner soll mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden. Die Hotellerie begrüßt den Vorstoß.

Es gehe, so eine Pressemitteilung der Bundesregierung, es um die Schaffung von „fairen Rahmenbedingungen“, da die Privatvermietung über Plattformen wie Airbnb mittlerweile eine „relevante Größe“ geworden sei und es eine „starke Schieflage“ zwischen gewerblichen Vermietern, „die brav ihre Steuern zahlen“ würden, und privaten Anbietern gebe, wo das oft nicht der Fall sei.

Jetzt will die Bundesregierung auch die Buchungsplattformen und Vermieter „gleichermaßen in die Pflicht“ nehmen und plant eine entsprechende EU-Richtlinie zu Meldepflicht für Buchungen und Umsätze im Jahr 2020 umzusetzen. Über deine digitale Plattform soll eine eine „österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen“ umgesetzt werden.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) will nun zeitnah Gespräche mit allen Bundesländern aufnehmen, um diese eine möglichst einfache und österreichweit einheitliche Lösung zu erarbeiten, die auch für mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll: „"Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismus-Branche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen", sagte Köstinger.

Der Schritt der Regierung, die Vermietung von Zimmern über Plattformen wie Airbnb zu regeln, finde natürlich großen Zuspruch in der Hotellerie. Die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, begrüßt und unterstützt die Ankündigung von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, ab 2020 eine umfassende Registrierungspflicht bei Buchungsplattformen für private Beherberger über die digitale Amtsseite www.österreich.gv.at einzuführen.

„Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbandes Hotellerie aufgegriffen. Es ist wichtig, dass eine unbürokratische bundesweite Registrierungspflicht nun auch rasch mit den Bundesländern und den betroffenen Bundesdienststellen akkordiert wird, damit sowohl die Autorisierungspflicht- und Registrierungspflicht für die privaten Beherberger als auch auch die Auskunfts- und Informationspflicht von Airbnb & Co. rechtlich verankert und tatsächlich kontrolliert werden kann“, sagte Kraus-Winkler.

Eine bundesweite Lösung sei ein wesentlicher Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen: „Insbesondere geht es darum, im Bereich von Steuern, Abgaben, Sozialversicherung sowie bei Auflagen gleiches Recht für alle Anbieter herzustellen. Die rechtliche Grauzone hat, vor allem in den Ballungszentren, auch zur Verknappung von Wohnraum beigetragen und zahlreiche miet- und wohnrechtliche Probleme verursacht. Wir begrüßen diese Maßnahme und werden die Tourismusministerin bei der Einführung einer praxistauglichen Lösung unterstützen“, so Kraus-Winkler abschließend. 

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