Gaspreiskommission schlägt Einmalzahlung für Kunden im Dezember vor

| Politik Politik

Die Expertenkommission Gas und Wärme schlägt der Bundesregierung eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember vor. Die Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag.

«Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse», heißt es in dem Papier der Experten, das am Montag veröffentlicht wurde. Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat nicht.

Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. «Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung», erklärte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm auf einer Pressekonferenz. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen.

Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, sagte, das Gesamtpaket zur Gaspreisbremse werde 90 Milliarden Euro kosten. 5 Milliarden Euro seien für den Abschlag im Dezember veranschlagt. Die Bremse ab 2023 solle 60 Milliarden Euro für die Industrie und 25 Milliarden Euro für die Entlastung privater Haushalte kosten.

Bundesregierung will zügig an Umsetzung der Gaspreisbremse arbeiten

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Expertenkommission zur Gaspreisbremse zügig prüfen und über die Umsetzung beraten. Das erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag. Zuvor hatten die Vorsitzenden der Kommission ihre Empfehlungen zur Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen übergeben. Sie sehen ein zweistufiges Modell vor, das bis 2024 wirken soll. Die Experten raten unter anderem, dass der Staat im Dezember die Rechnung einmalig für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt. Zwischen März 2023 und mindestens Ende April 2024 soll dann eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen.

Hebestreit betonte, dass das Kanzleramt gemeinsam mit den Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sehr zügig an der Umsetzung arbeiten werde. Die Kommission habe trotz des engen Zeitplans eine sehr gute Grundlage erarbeitet. «Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten», erklärte Hebestreit. Dazu gehöre auch der sorgsame Umgang mit dem knappen Gas.

Welche Vorschläge die Regierung in die Tat umsetzen werde, sei offen. Es sei unter anderem eine europarechtliche Prüfung nötig, sagte Hebestreit. Wichtig sei es, dass die beiden Energiepreisbremsen für Gas und Strom «zusammengedacht» würden. Bis zu den Länderberatungen am Ende der kommenden Woche sollten die verantwortlichen Ministerien über den Stand der Umsetzung berichten, kündigte Hebestreit an.

Die Experten hatten ihre Empfehlungen in wenigen Wochen erarbeitet. Die von der Regierung geplante Bremse soll ein zentrales Rettungsinstrument sein. Sie soll einerseits die Gaspreise erträglicher machen, andererseits aber Anreize zum Energiesparen geben. Die Koalition hat einen «Abwehrschirm» mit bis zu 200 Milliarden Euro angekündigt, um Verbraucher und Unternehmen zu stützen. Daraus soll auch die Gaspreisbremse finanziert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.