Gastgewerbe 2026: Das müssen Hoteliers und Gastronomen jetzt wissen

| Politik Politik

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen

Die wohl wichtigste Nachricht für Gastronomen betrifft die Besteuerung: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent. Diese Regelung gilt ausschließlich für Speisen. Getränke werden weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Die Maßnahme soll nach den Schwankungen der Vorjahre für eine langfristige finanzielle Stabilität in der Bewirtungsbranche sorgen.

Steigende Personalkosten und neue Verdienstgrenzen

Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Personalbereich. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für das Jahr 2027 festgeschrieben. Parallel dazu verschiebt sich die Obergrenze für Minijobs auf monatlich 603 Euro.

Auch für Auszubildende im Gastgewerbe gelten höhere Sätze: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Betriebe sollten zudem die neuen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen beachten. Für Gutverdiener steigen die Abgaben, da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.450 Euro und in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben wird. Zusätzlich haben zahlreiche Krankenkassen bereits eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt.

Neue Chancen durch Aktivrente und Ehrenamtspauschale

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet die neue Aktivrente steuerliche Anreize: Beschäftigte im Rentenalter können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Davon ausgenommen sind jedoch unter anderem Minijobs und Selbstständige. Zudem werden die Pauschalen für ehrenamtliches Engagement angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Digitale Lohnabrechnung und sinkende Künstlerabgabe

In der Verwaltung schreitet die Digitalisierung voran. Ab Herbst 2025 entfallen Papierbescheinigungen für Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Arbeitgeber rufen diese Daten künftig elektronisch über das ELStAM-Verfahren ab. Dies erfordert eine zeitnahe Anpassung der internen Lohnprozesse.

Eine bürokratische Entlastung gibt es bei der Künstlersozialabgabe. Der Beitragssatz sinkt 2026 auf 4,9 Prozent. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird zudem die Bagatellgrenze von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Unternehmen, die unter diesem Betrag für selbstständige Kreative ausgeben, bleiben abgabefrei.

Energiepreise und Mobilitätskosten

Die Kosten für Energie bleiben ein zentraler Faktor. Der CO2-Preis steigt auf einen Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne, was fossile Brennstoffe verteuert. Im Gegenzug fällt ab Januar die Gasspeicherumlage weg, was die Gasrechnung für Endkunden leicht entlasten könnte.

Für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen relevant: Das Deutschlandticket verteuert sich ab Januar von 58 Euro auf 63 Euro pro Monat. Positiv für Fernpendler ist die dauerhafte Festschreibung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Informationspflichten bei Auslandsrekrutierung und Verbraucherschutz

Ab Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Personal aus Drittstaaten anwerben, eine neue Informationspflicht erfüllen. Sie müssen neue Mitarbeiter in Textform über kostenlose Beratungsangebote zum Arbeits- und Sozialrecht informieren und auf regionale Beratungsstellen hinweisen.

Zusätzlich treten neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel in Kraft. Ab dem 14. Juni 2026 müssen auf Honiggläsern alle Ursprungsländer inklusive ihrer prozentualen Mengenanteile aufgeführt werden. Für Kioske und Event-Gastronomen wichtig: Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird voraussichtlich ab April 2026 verboten.


SEO-Keywords: Umsatzsteuer Gastronomie 2026, Mindestlohn Erhöhung, Mehrwertsteuer Speisen, Lohnabrechnung digital, Künstlersozialabgabe 2026, CO2-Preis Deutschland, Deutschlandticket Preis, Informationspflicht Drittstaatsangehörige, Gastgewerbe Gesetzesänderungen, Aktivrente Steuervorteil, Minijob-Grenze 2026

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert angesichts der massiv gestiegenen Kosten die sofortige Halbierung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Konsum sowie Konjunktur anzukurbeln.

Verbraucherschützer sprechen sich deutlich gegen ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie «Tofu-Wurst» oder «Soja-Schnitzel» aus. Das Europaparlament will am Mittwoch über ein entsprechendes Vorhaben abstimmen.

Die niederländische Tourismusbranche steht vor einer möglichen drastischen Änderung: Die Regierung in Den Haag plant, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 auf 21 Prozent anzuheben. Die Maßnahme soll laut Medienberichten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen.

 

Die Neuköllner Kulturkneipe «Bajszel» ist erneut Ziel antisemitischer Anfeindungen geworden. Rund um die Schenke brachten unbekannte Flugblätter an, auf denen die drei Betreiber abgebildet sind und wegen angeblicher Unterstützung Israels persönlich bedroht werden.

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.