Gastgewerbe 2026: Das müssen Hoteliers und Gastronomen jetzt wissen

| Politik Politik

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen

Die wohl wichtigste Nachricht für Gastronomen betrifft die Besteuerung: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent. Diese Regelung gilt ausschließlich für Speisen. Getränke werden weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Die Maßnahme soll nach den Schwankungen der Vorjahre für eine langfristige finanzielle Stabilität in der Bewirtungsbranche sorgen.

Steigende Personalkosten und neue Verdienstgrenzen

Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Personalbereich. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für das Jahr 2027 festgeschrieben. Parallel dazu verschiebt sich die Obergrenze für Minijobs auf monatlich 603 Euro.

Auch für Auszubildende im Gastgewerbe gelten höhere Sätze: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Betriebe sollten zudem die neuen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen beachten. Für Gutverdiener steigen die Abgaben, da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.450 Euro und in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben wird. Zusätzlich haben zahlreiche Krankenkassen bereits eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt.

Neue Chancen durch Aktivrente und Ehrenamtspauschale

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet die neue Aktivrente steuerliche Anreize: Beschäftigte im Rentenalter können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Davon ausgenommen sind jedoch unter anderem Minijobs und Selbstständige. Zudem werden die Pauschalen für ehrenamtliches Engagement angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Digitale Lohnabrechnung und sinkende Künstlerabgabe

In der Verwaltung schreitet die Digitalisierung voran. Ab Herbst 2025 entfallen Papierbescheinigungen für Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Arbeitgeber rufen diese Daten künftig elektronisch über das ELStAM-Verfahren ab. Dies erfordert eine zeitnahe Anpassung der internen Lohnprozesse.

Eine bürokratische Entlastung gibt es bei der Künstlersozialabgabe. Der Beitragssatz sinkt 2026 auf 4,9 Prozent. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird zudem die Bagatellgrenze von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Unternehmen, die unter diesem Betrag für selbstständige Kreative ausgeben, bleiben abgabefrei.

Energiepreise und Mobilitätskosten

Die Kosten für Energie bleiben ein zentraler Faktor. Der CO2-Preis steigt auf einen Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne, was fossile Brennstoffe verteuert. Im Gegenzug fällt ab Januar die Gasspeicherumlage weg, was die Gasrechnung für Endkunden leicht entlasten könnte.

Für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen relevant: Das Deutschlandticket verteuert sich ab Januar von 58 Euro auf 63 Euro pro Monat. Positiv für Fernpendler ist die dauerhafte Festschreibung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Informationspflichten bei Auslandsrekrutierung und Verbraucherschutz

Ab Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Personal aus Drittstaaten anwerben, eine neue Informationspflicht erfüllen. Sie müssen neue Mitarbeiter in Textform über kostenlose Beratungsangebote zum Arbeits- und Sozialrecht informieren und auf regionale Beratungsstellen hinweisen.

Zusätzlich treten neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel in Kraft. Ab dem 14. Juni 2026 müssen auf Honiggläsern alle Ursprungsländer inklusive ihrer prozentualen Mengenanteile aufgeführt werden. Für Kioske und Event-Gastronomen wichtig: Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird voraussichtlich ab April 2026 verboten.


SEO-Keywords: Umsatzsteuer Gastronomie 2026, Mindestlohn Erhöhung, Mehrwertsteuer Speisen, Lohnabrechnung digital, Künstlersozialabgabe 2026, CO2-Preis Deutschland, Deutschlandticket Preis, Informationspflicht Drittstaatsangehörige, Gastgewerbe Gesetzesänderungen, Aktivrente Steuervorteil, Minijob-Grenze 2026

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.