Gastgewerbe 2026: Das müssen Hoteliers und Gastronomen jetzt wissen

| Politik Politik

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen

Die wohl wichtigste Nachricht für Gastronomen betrifft die Besteuerung: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent. Diese Regelung gilt ausschließlich für Speisen. Getränke werden weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Die Maßnahme soll nach den Schwankungen der Vorjahre für eine langfristige finanzielle Stabilität in der Bewirtungsbranche sorgen.

Steigende Personalkosten und neue Verdienstgrenzen

Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Personalbereich. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für das Jahr 2027 festgeschrieben. Parallel dazu verschiebt sich die Obergrenze für Minijobs auf monatlich 603 Euro.

Auch für Auszubildende im Gastgewerbe gelten höhere Sätze: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Betriebe sollten zudem die neuen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen beachten. Für Gutverdiener steigen die Abgaben, da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.450 Euro und in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben wird. Zusätzlich haben zahlreiche Krankenkassen bereits eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt.

Neue Chancen durch Aktivrente und Ehrenamtspauschale

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet die neue Aktivrente steuerliche Anreize: Beschäftigte im Rentenalter können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Davon ausgenommen sind jedoch unter anderem Minijobs und Selbstständige. Zudem werden die Pauschalen für ehrenamtliches Engagement angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Digitale Lohnabrechnung und sinkende Künstlerabgabe

In der Verwaltung schreitet die Digitalisierung voran. Ab Herbst 2025 entfallen Papierbescheinigungen für Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Arbeitgeber rufen diese Daten künftig elektronisch über das ELStAM-Verfahren ab. Dies erfordert eine zeitnahe Anpassung der internen Lohnprozesse.

Eine bürokratische Entlastung gibt es bei der Künstlersozialabgabe. Der Beitragssatz sinkt 2026 auf 4,9 Prozent. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird zudem die Bagatellgrenze von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Unternehmen, die unter diesem Betrag für selbstständige Kreative ausgeben, bleiben abgabefrei.

Energiepreise und Mobilitätskosten

Die Kosten für Energie bleiben ein zentraler Faktor. Der CO2-Preis steigt auf einen Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne, was fossile Brennstoffe verteuert. Im Gegenzug fällt ab Januar die Gasspeicherumlage weg, was die Gasrechnung für Endkunden leicht entlasten könnte.

Für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen relevant: Das Deutschlandticket verteuert sich ab Januar von 58 Euro auf 63 Euro pro Monat. Positiv für Fernpendler ist die dauerhafte Festschreibung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Informationspflichten bei Auslandsrekrutierung und Verbraucherschutz

Ab Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Personal aus Drittstaaten anwerben, eine neue Informationspflicht erfüllen. Sie müssen neue Mitarbeiter in Textform über kostenlose Beratungsangebote zum Arbeits- und Sozialrecht informieren und auf regionale Beratungsstellen hinweisen.

Zusätzlich treten neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel in Kraft. Ab dem 14. Juni 2026 müssen auf Honiggläsern alle Ursprungsländer inklusive ihrer prozentualen Mengenanteile aufgeführt werden. Für Kioske und Event-Gastronomen wichtig: Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird voraussichtlich ab April 2026 verboten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.