Gastgewerbe in Niedersachsen begrüßt 2G-Regeln

| Politik Politik

Das Gastgewerbe in Niedersachsen hofft mit der von diesem Mittwoch an geltenden 2G-Regelung in Restaurants, Cafés und bei touristischen Übernachtungen auf Sicherheit für das anstehende Weihnachtsgeschäft. «Jetzt wissen unsere Gäste, jetzt gilt 2G», sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Niedersachsen, Renate Mitulla, der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. «Diejenigen, die uns die Treue halten und schon seit langem gut finden, wenn ihr Gastronom 2G eingeführt hat, fühlen sich natürlich bestätigt, und mit den anderen müssen wir nicht mehr diskutieren.»

Wegen der angespannten Corona-Lage waren zuletzt bei vielen Betriebe insbesondere für Weihnachtsfeiern Stornierungen eingegangen. «Wir hoffen, dass wenigstens kleinere Weihnachtsessen bei uns stattfinden können», sagte Mitulla mit Blick auf die verschärften Maßnahmen.

Die schärferen Corona-Abwehrregeln gelten in Niedersachsen von diesem Mittwoch an. Mit der Warnstufe 1 werden an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte und von Corona genesene Personen zugelassen (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch und die Beherbergung. Vor der Neuregelung war bei der Warnstufe 1 etwa in der Gastronomie auch noch ein Zutritt für negativ getestete Personen möglich (3G-Regel).

Viele Betriebe hätten zuletzt ohnehin bereits 2G eingeführt, berichtete Mitulla. Die Kontrollen seien daher für viele Gaststätten und Hotels mittlerweile Routine. «Aber es ist sehr personalintensiv und zeitaufwendig.» Problematisch sei, dass die Kontrollen laut neuer Verordnung vor den Gaststätten erfolgen müssten. «Im Zweifel gibt es dann Knäuel-Bildungen vor den Betrieben. Das ist eine Schwierigkeit», sagte Mitulla. Die Überprüfung von Impf- und Personalausweisen werde aufwendiger - auch angesichts immer mehr gefälschter Dokumente.

Mit Skepsis sehen Gastronomen und Hoteliers allerdings eine sogenannte 2G-plus-Regelung, die bei einer weiteren Verschlechterung der Lage ab einer Warnstufe 2 greifen würde. Dann müssten Genesene und Geimpfte etwa für einen Restaurantbesuch zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorlegen.

«Das wäre ein Lockdown durch die Hintertür», sagte Mitulla. «Das spontane Essen würde wegfallen, und es geht dann auch keiner mehr einfach mal so einen Kaffee trinken und lässt sich vorher testen.» Fraglich sei auch, so die Geschäftsführerin, ob es für diese Regelung dann ausreichend Testkapazitäten insbesondere im ländlichen Raum geben werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.