Gastro-Sperrstunde in Hamburg tritt in Kraft

| Politik Politik

In Hamburg gelten ab Freitag (00.00 Uhr) schärfere Corona-Regeln. Die neue Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats, die erst am Donnerstagnachmittag unterzeichnet wurde, sieht unter anderem Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, eine Sperrstunde für die Gastronomie und ein Tanzverbot in Clubs und Diskotheken vor. Außerdem müssen Großveranstaltungen ohne Publikum stattfinden. Dies gilt unter 2G-Bedingungen für Geimpfte und Genesene im Freien und auch in Stadien - allerdings erst ab 5000 Besuchern - und in Innenräumen ab 2500.

Schon über die Weihnachtsfeiertage müssen damit auch Geimpfte und Genesene ihre privaten Zusammenkünfte auf maximal zehn Personen begrenzen. Unter 14-Jährige müssen dabei allerdings nicht mitgezählt werden. Für Ungeimpfte gilt bereits eine strengere Regel: Sie dürfen nur mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts zusammentreffen.

Restaurants, Bars und Kneipen müssen ab sofort um 23.00 Uhr schließen. Nur in der Silvesternacht dürfen sie ausnahmsweise bis 1.00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Außerdem dürfen in der Gastronomie keine Stehtische mehr von Kunden genutzt werden. Das Tanzverbot kommt faktisch der Schließung von Clubs und Diskotheken gleich. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.