GDL darf weiter streiken

| Politik Politik

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant bis Mittwochmorgen weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag im Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Bereits am Montagabend hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Ausstand abgelehnt. Damit dauern die Behinderungen für Millionen Fahrgäste an.

Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Eine grundsätzliche Entscheidung über eine angemessene Vorlaufzeit für Streikankündigungen könne das Gericht an dieser Stelle nicht treffen. Horcher regte den Gang in eine formale Schlichtung an und appellierte an die Kompromissfähigkeit beider Parteien. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dienstag sind nicht möglich.

Die Deutsche Bahn versuchte in dem Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen ebenfalls keinen Erfolg.

Der 24-stündige Streik der GDL im Personenverkehr lief am Dienstag um 2.00 Uhr an und führt zu erheblichen Einschränkungen im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr. Der Ausstand im Güterbetrieb hatte bereits am Montag um 18.00 Uhr begonnen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Die Bahn hat abermals einen Notfahrplan auf die Beine gestellt, der im Fernverkehr ein Grundangebot von rund 20 Prozent sicherstellt. Im Regionalverkehr ist das Angebot je nach Region unterschiedlich. Fahrgäste werden gebeten, sich bei der Bahn über ihre Verbindungen zu informieren.

Die GDL hatte den Streik am Sonntagabend angekündigt und damit deutlich kurzfristiger als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen «Wellenstreiks» will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Bahn sprach von einer Zumutung für Millionen von Reisende und die Wirtschaft. Sie kritisierte die «viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden» vor dem Streik im Güterverkehr scharf. Wegen des Ausstands stünden nun Lieferungen für die Industrie still.

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Start der Sommerferien ist die Laune beim Tourismusverband getrübt. Der Fachverband klagt, die Landesregierung räume dem Tourismus keine Priorität ein - und fordert eine Kurskorrektur.

Die geplante Einführung einer Beherbergungssteuer in Aachen stößt auf massiven Widerstand der regionalen Hotellerie und Gastronomie. Der DEHOGA Nordrhein befürchtet erhebliche finanzielle und bürokratische Belastungen für die Betriebe.

Bayern macht es Veranstaltern leichter, Kongresse und Tagungen auch außerhalb der großen Städte durchzuführen. Ab sofort können sie bereits ab 100 Teilnehmenden eine Förderung beantragen.

Der Bundestag hat  in der letzten Woche den sogenannten Investitions-Booster beschlossen. Die Abgeordneten haben damit den Weg für eine Erhöhung des Wirtschaftswachstums durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen für Unternehmen freigemacht.

Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro klettern. Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Die Reaktionen aus dem Gastgewerbe bei Tageskarte.

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat am Freitag ihre Empfehlung für die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bekannt gegeben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kommentiert die Entscheidung mit gemischten Gefühlen.

Hinter verschlossenen Türen verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften über die künftige Höhe des Mindestlohns für Deutschland. Ende der Woche soll es Klarheit geben.

Die Bundesregierung strebt eine Erhöhung der Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland an. Dagegen gibt es laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jedoch Vorbehalte.

Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz zeigt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang 2024 deutliche Wirkung: Über 8.100 Ferienwohnungen konnten wieder der regulären Wohnraumnutzung zugeführt werden. Jetzt fordert der Hauptstadt-DEHOGA mehr Tempo von der Politik.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen, in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit oder in Gaststätten, Bier und Wein trinken. Noch - denn die Gesundheitsminister der Länder wollen dem ein Ende setzen.