Gelockerte Corona-Regeln sorgen bei Clubs in Niedersachsen weiter für Probleme

| Politik Politik

Die künftig gelockerten Corona-Regeln in Clubs und Diskotheken stellen die Betriebe in Niedersachsen nach Einschätzung eines Verbandes weiterhin vor große Probleme. Das sagte der Präsident des Berufsverbands Discjockey, Dirk Wöhler, der Deutschen Presse-Agentur. Ein Problem sei etwa das notwendige Tragen einer Maske auf der Tanzfläche. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen hätten diese Regel nicht.

Von Freitag an dürfen in Niedersachsen Clubs und Diskotheken nach mehreren Monaten Zwangspause wieder öffnen. Im Innen- und Außenbereich gilt laut Landesregierung die 2G-plus-Regel. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen ist, bekommt somit keinen Zugang. Wer noch keine dritte Impfung hatte, benötigt dabei zusätzlich einen negativen Test. Wessen zweite Impfung maximal 90 Tage her ist, braucht ebenfalls keinen Test. Das gilt auch für Menschen, deren Infektion maximal 90 Tage zurückliegt. Jugendliche unter 18 Jahren sind von diesen Vorgaben im Gegensatz zu anderen Bereichen bei Clubs und Diskotheken nicht ausgenommen.

Diese Regeln sind zunächst bis zum 19. März vorgesehen. Wie es danach weitergeht, ist für Diskotheken wie für viele andere Bereiche noch unklar.

«Mit Maske am Stehtisch stehen, dort sein Getränk zu sich nehmen, auf die Tanzfläche gehen und dann die Maske tragen, halte ich für sehr schwierig», sagte Wöhler. Gerade wenn Alkohol ins Spiel komme, seien Menschen weniger gehemmt. Und für die Betreiber sei dies sehr schwer zu kontrollieren.

Ein weiteres Problem ist laut Wöhler, dass viel Personal in der Pandemie der Branche den Rücken gekehrt habe und Betriebe nun vielfach Mitarbeiter suchen würden. Der Verband mit rund 1000 Mitgliedern sitzt in Braunschweig, Wöhler ist Inhaber einer Eventagentur.

Wenn Niedersachsen feiern wollen, haben sie etwa auch im Nachbarbundesland Bremen weniger Einschränkungen. Clubs und Diskotheken können dort ebenfalls von Freitag an wieder öffnen. Dort gilt die 2G-plus-Regel, Zutritt haben damit vollständig Geimpfte oder Genesene mit einem zusätzlichen negativen Corona-Testnachweis. Geboosterte brauchen keinen negativen Corona-Test. Eine Kapazitätsbeschränkung gibt es nicht. Eine Maske ist nicht vorgeschrieben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.