"Gerechte Entschädigung im Pandemiefall": GastroSuisse kündigt Volksinitiative an

| Politik Politik

Die Corona-Pandemie habe gezeigt: Die Schweizer Politik und Gesetzgebungen waren nicht ausreichend auf die anhaltende Notsituation vorbereitet, ist der Verband GastroSuisse überzeugt. Die Behörden hätten im Epidemiengesetz zwar eine Grundlage, strenge Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen. Einen Anspruch auf Entschädigung gebe es für die betroffenen Betriebe aber nicht. Die Folge: Stark betroffene Unternehmen und Mitarbeitende würden nur unzureichend und viel zu langsam entschädigt. Hunderttausende Menschen fühlten sich im Stich gelassen. GastroSuisse hat heute deshalb die Volksinitiative "Gerechte Entschädigung im Pandemiefall" angekündigt.

Über die Maßnahmen seit Ausbruch der Pandemie könne man diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein. Fakt aber sei: "Das Gastgewerbe muss ein gewaltiges Sonderopfer erbringen", sagte CVP-Nationalrat Alois Gmür. "Diese Branche wurde in der Krise als Kollateralschaden abgeschrieben", führte Gmür weiter aus. "Das darf in der Zukunft nicht mehr passieren", betonte Gmür anlässlich einer Medienkonferenz von GastroSuisse in Bern. Der Branchenverband hatte eingeladen, um die Volksinitiative "Gerechte Entschädigung im Pandemiefall" anzukündigen. Dass Gmür die Medienkonferenz eröffnete, hatte seinen Grund: Der Schwyzer ist Präsident der Parlamentarischen Gruppe Gastgewerbe, der Stände- und Nationalräte aus allen Parteilagern angehören. Er machte denn auch klar: "Die Politik war nicht auf eine solch lange Notsituation vorbereitet."

Nationalrat Alois Gmür, der auch Präsident des Verbands Schweizerischer Getränkegrossisten ist, führte daraufhin aus, dass das Epidemiengesetz zwar die Basis bilde, strenge Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen, allerdings sei darin kein Anspruch auf Entschädigung für betroffene Betriebe und Mitarbeitende definiert. Und genau dort liegt der Knackpunkt. "Branchen wie das Gastgewerbe sind von der Krise besonders stark betroffen", sagte Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Da liege es doch auf der Hand und sei moralisch nachvollziehbar, dass jene Branchen, die in dieser Krise ein Sonderopfer erbringen, angemessen entschädigt würden. Geld wurde in der aktuellen Krise im Rahmen der Härtefall-Regelung zwar gesprochen. Der Bundesrat sprach von 10 Milliarden Franken. Bei den Betroffenen ist bis heute davon aber nur ein Bruchteil angekommen. Will heissen: Die finanziellen Entschädigungen werden nur schleppend und je nach Kanton sehr unterschiedlich ausbezahlt. "Zudem decken die gesprochenen Beiträge", so Platzer, "die Fixkosten durchschnittlich nur gut zur Hälfte." Platzer betonte denn auch: "Die Härtefall-Regelung funktioniert nicht."

Die vielen Versäumnisse in der aktuellen Krise haben das Fass zum Überlaufen gebracht und den Branchenverband auf den Plan gerufen, jetzt eine Volksinitiative zu starten. Das Ziel der Initiative ist klar: "Dieselben Fehler dürfen nicht mehr gemacht werden", sagte Platzer und fügte an: "Bei einer nächsten Pandemie braucht es, sollten Betriebe wieder behördlich geschlossen werden, eine gerechte Entschädigung." Auch die Ansprüche auf Kurzarbeit und Erwerbsersatz müssten gesetzlich verankert und präzisiert werden. Die Volksinitiative soll künftig die Spielregeln festlegen. Massimo Suter, Vizepräsident von GastroSuisse und Präsident von GastroTicino, betonte an der Medienkonferenz: "Werden die Betroffenen gerecht entschädigt, stärkt das auch den Bundesrat in der Bekämpfung der Pandemie und führt zu einer höheren Akzeptanz der Massnahmen." Eine Pflicht zur Entschädigung drängt den Staat auch dazu, sich auf eine nächste Pandemie besser vorzubereiten und verhältnismässige Massnahmen zu treffen.

GastroSuisse will nun in einem nächsten Schritt, wie Platzer ausführte, Allianzpartner suchen. Lange suchen muss er wohl nicht. Einer ist bereits während der Medienkonferenz aufgesprungen: "Wir werden diese Volksinitiative auf jeden Fall unterstützen", sagte Gmür als Präsident des Verbands Schweizerischer Getränkegrossisten. Denn die Initiative sei sehr wichtig für die Zukunft der Schweiz.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.