Gericht: Gastronomie in Niedersachsen bleibt dicht

| Politik Politik

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit mehreren Beschlüssen vom 6. November 2020 Anträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der grundsätzlichen Schließung von Gastronomiebetrieben durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 abgelehnt. Mehrere niedersächsische Gastronomiebetriebe hatten sich mit Normenkontrolleilanträgen gegen die grundsätzliche Schließung gewandt und geltend gemacht, dass diese infektionsschutzrechtlich nicht notwendig sei und den allgemeinen Gleichheitssatz verletze.

Der Senat hält es für offen, ob die Regelung im Hauptsacheverfahren für rechtmäßig oder für unwirksam zu erklären sei. Mit Blick auf die gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines weiteren Anstiegs der Zahl von Ansteckungen und Erkrankungen für Leib und Leben einer Vielzahl Betroffener sowie die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens ergebe die Folgenabwägung, dass der durch die Schließungsanordnung bewirkte Eingriff gegenwärtig hinzunehmen sei. Der Senat ist überzeugt, dass diese Verordnungsregelung auf einer tragfähigen und dem Parlamentsvorbehalt genügenden Rechtsgrundlage beruhe. Anders als bei den zuvor angeordneten Beherbergungsverboten und Sperrzeiten im Gastronomiebereich basierten die Maßnahmen nicht nur auf der 7-Tage-Inzidenz, sondern es seien auch alle anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände in die Bewertung einbezogen worden.

Die Gastronomiebetriebe hätten sich demgegenüber nicht erfolgreich darauf berufen können, dass es in ihrem Umfeld bisher nicht nachweislich zu Infektionen gekommen sei. Denn der dieser Annahme zugrundeliegende RKI-Bericht zum "Infektionsumfeld von COVID-19-Ausbrüchen in Deutschland" und die täglichen Lageberichte wiesen nur einen geringen Erkenntniswert auf, da der weit überwiegende Teil der Infektionsorte nicht festgestellt werden könne. Gegenüber der Betriebsschließung mildere Mittel seien nicht auszumachen. Der Senat erkennt zwar durchaus an, dass Gastronomen in den vergangenen Monaten erhebliche Arbeitskraft und finanzielle Mittel in die Umsetzung von Hygienekonzepten investiert hätten. Eine gewisse Wirksamkeit der Konzepte sei nicht zu leugnen. Es sei angesichts der derzeitigen Infektionsdynamik aber nicht festzustellen, dass diese Konzepte genauso effektiv seien wie die Betriebsschließungen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.