Gericht in Niedersachsen lehnt Anträge zu Gastronomie und Beherbergungsverbot ab

| Politik Politik

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in Eilbeschlüssen Anträge gegen die Schließung der Gastronomie und gegen das Beherbergungsverbot abgelehnt. Die coronabedingte Schließung von Restaurants und das Verbot touristischer Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen bleiben damit in Kraft, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Richter des 13. Senats in Lüneburg führten demnach als Begründung an, dass angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Voraussetzungen für die angeordneten Schutzmaßnahmen weiterhin erfüllt seien.

Der Betreiber eines Ferienparks im Landkreis Goslar und ein Restaurant-Besitzer aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg waren mit Unterstützung des Dehoga-Landesverbandes Niedersachsen vor Gericht gezogen. Aus ihrer Sicht sind die Verbote aus der Corona-Verordnung der Landesregierung unverhältnismäßig. Die Kläger beanstandeten zudem, dass bei der Bewertung des Pandemiegeschehens nicht zwischen Inzidenzen, Krankenhausbelegungen und Betriebsweisen differenziert werde. Die Eilanträge waren vergangene Woche Montag gestellt worden.

Die Richter stellten klar, dass die Regelungen nicht ausschließlich auf Basis der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz getroffen wurden, sondern auch alle weiteren Umstände vom Land berücksichtigt wurden. Diese Bewertung rechtfertige es, «auch weiterhin, infektionsschützende Maßnahmen grundsätzlich landesweit einheitlich zu ergreifen», hieß es in einer Mitteilung. So könne verhindert werden, dass etwa Gäste aus Hochinzidenzgebieten zu touristischen Zwecken oder für einen Restaurant-Besuch in andere Gebiete reisten.

Das Gericht ließ allerdings auch Zweifel erkennen, inwieweit die generelle Schließung tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Es sei nicht auszuschließen, so die Richter, dass für einzelne Tätigkeitsbereiche oder Gebiete mildere, aber «ähnlich effektive Mittel zur Verfügung stünden». Als Beispiel wurden etwa bessere Hygienekonzepte, eine effektivere Kontaktnachverfolgung und die Umsetzung einer landesweiten Teststrategie angeführt. Für den Senat sei aktuell offen, ob die entsprechenden Regelungen in einem Hauptsacheverfahren für unwirksam zu erklären seien. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.