Gericht kippt Wellness-Verbot wegen Corona in Hotel in Bayern

| Politik Politik

Der Wellness-Bereich eines Hotels darf auch in Corona-Zeiten genutzt werden, wenn die Hygienevorgaben eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Freitag entschieden. In einer einstweiligen Anordnung stellte das Gericht fest, dass die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung dem Betrieb eines Innenpools oder einer Sauna «nicht entgegensteht».

Geklagt hatten Markus Schmelmer und Carolein Weiß vom Hotel Gut Schmelmerhof in Sankt Englmar (Landkreis. Straubing-Bogen), deren Haus sowohl außen als auch innen über einen Wellness-Bereich verfügt. Laut Paragraf 11 der Verordnung sind derartige Freizeiteinrichtungen eigentlich geschlossen. Die Hotelbetreiberin wollte ihre Wellnessbereiche aber mit einem Hygieneschutzkonzept öffnen. Das darf sie nun wohl auch.

Das Gericht sah «eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich»an. Zwar sei die Pandemie noch keinesfalls überstanden. «Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet sind, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen.»

Abgelehnt wurde dagegen die Öffnung eines Dampfbades und einer Infrarotkabine. Der Beschluss gilt nur für das konkrete Hotel im Bayerischen Wald.

Wir begrüßen den Beschluss des Regensburger Verwaltungsgerichts“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „er gibt unserer Argumentation recht, weswegen wir fordern, dass die Bayerische Staatsregierung flexibel und schnell handelt, um eine Klagewelle zu verhindern und weiteren Schaden von der Branche abzuwenden. Insbesondere 4 und 5-Sterne Hotels können entscheidende Dienstleistungen wie beispielsweise Wellness- und Spabereiche mit Saunen und Indoorpools noch nicht nutzen. Familien mit Kindern suchen sich ihren Urlaub jedoch oftmals genau nach diesen Vorgaben aus. Infolgedessen weichen sie derzeit auf Österreich und andere Bundesländer aus. Reihenweise Stornierungen von bereits im Vorfeld gebuchten Aufenthalten sowie ausbleibende Neubuchungen belegen dies eindrucksvoll. Aber auch ganze Kommunen leiden darunter, dass ihre Thermen derzeit nicht geöffnet sein dürfen, was einen großen Schaden für die ansässige Hotellerie, ja den ganzen Ort bedeutet.“
 
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, weil sie eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich angesehen hat. Zwar sei die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden. Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet seien, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen. Außerdem verstoße die für Saunas und Innenschwimmbecken grundsätzlich geltende vollständige Betriebsuntersagung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Vergleich zu anderen geöffneten Einrichtungen wohne derartigen Wellnesseinrichtungen kein Infektionsrisiko inne, das auch bei Anwendung umfassender Schutz- und Hygienemaßnahmen eine Öffnung gänzlich ausschließe, so das Gericht.
 
Geppert verweist auf einen für die Branche zusätzlich sehr wichtigen Aspekt: „Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seinem Beschluss zudem klargestellt, dass ein Verbot, Gruppenreservierungen entgegenzunehmen, nicht gerechtfertigt sei.“ Laut Gericht habe das Rahmenkonzept lediglich die Funktion einer Empfehlung oder Handreichung. Der Hotelier hätte im Einzelfall anhand seines Schutz- und Hygienekonzeptes zu prüfen, ob die Annahme einer Gruppenreservierung möglich sei oder nicht. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.