Gericht kippt Wellness-Verbot wegen Corona in Hotel in Bayern

| Politik Politik

Der Wellness-Bereich eines Hotels darf auch in Corona-Zeiten genutzt werden, wenn die Hygienevorgaben eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Freitag entschieden. In einer einstweiligen Anordnung stellte das Gericht fest, dass die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung dem Betrieb eines Innenpools oder einer Sauna «nicht entgegensteht».

Geklagt hatten Markus Schmelmer und Carolein Weiß vom Hotel Gut Schmelmerhof in Sankt Englmar (Landkreis. Straubing-Bogen), deren Haus sowohl außen als auch innen über einen Wellness-Bereich verfügt. Laut Paragraf 11 der Verordnung sind derartige Freizeiteinrichtungen eigentlich geschlossen. Die Hotelbetreiberin wollte ihre Wellnessbereiche aber mit einem Hygieneschutzkonzept öffnen. Das darf sie nun wohl auch.

Das Gericht sah «eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich»an. Zwar sei die Pandemie noch keinesfalls überstanden. «Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet sind, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen.»

Abgelehnt wurde dagegen die Öffnung eines Dampfbades und einer Infrarotkabine. Der Beschluss gilt nur für das konkrete Hotel im Bayerischen Wald.

Wir begrüßen den Beschluss des Regensburger Verwaltungsgerichts“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „er gibt unserer Argumentation recht, weswegen wir fordern, dass die Bayerische Staatsregierung flexibel und schnell handelt, um eine Klagewelle zu verhindern und weiteren Schaden von der Branche abzuwenden. Insbesondere 4 und 5-Sterne Hotels können entscheidende Dienstleistungen wie beispielsweise Wellness- und Spabereiche mit Saunen und Indoorpools noch nicht nutzen. Familien mit Kindern suchen sich ihren Urlaub jedoch oftmals genau nach diesen Vorgaben aus. Infolgedessen weichen sie derzeit auf Österreich und andere Bundesländer aus. Reihenweise Stornierungen von bereits im Vorfeld gebuchten Aufenthalten sowie ausbleibende Neubuchungen belegen dies eindrucksvoll. Aber auch ganze Kommunen leiden darunter, dass ihre Thermen derzeit nicht geöffnet sein dürfen, was einen großen Schaden für die ansässige Hotellerie, ja den ganzen Ort bedeutet.“
 
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, weil sie eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich angesehen hat. Zwar sei die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden. Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet seien, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen. Außerdem verstoße die für Saunas und Innenschwimmbecken grundsätzlich geltende vollständige Betriebsuntersagung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Vergleich zu anderen geöffneten Einrichtungen wohne derartigen Wellnesseinrichtungen kein Infektionsrisiko inne, das auch bei Anwendung umfassender Schutz- und Hygienemaßnahmen eine Öffnung gänzlich ausschließe, so das Gericht.
 
Geppert verweist auf einen für die Branche zusätzlich sehr wichtigen Aspekt: „Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seinem Beschluss zudem klargestellt, dass ein Verbot, Gruppenreservierungen entgegenzunehmen, nicht gerechtfertigt sei.“ Laut Gericht habe das Rahmenkonzept lediglich die Funktion einer Empfehlung oder Handreichung. Der Hotelier hätte im Einzelfall anhand seines Schutz- und Hygienekonzeptes zu prüfen, ob die Annahme einer Gruppenreservierung möglich sei oder nicht. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.