Gericht kippt Wellness-Verbot wegen Corona in Hotel in Bayern

| Politik Politik

Der Wellness-Bereich eines Hotels darf auch in Corona-Zeiten genutzt werden, wenn die Hygienevorgaben eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Freitag entschieden. In einer einstweiligen Anordnung stellte das Gericht fest, dass die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung dem Betrieb eines Innenpools oder einer Sauna «nicht entgegensteht».

Geklagt hatten Markus Schmelmer und Carolein Weiß vom Hotel Gut Schmelmerhof in Sankt Englmar (Landkreis. Straubing-Bogen), deren Haus sowohl außen als auch innen über einen Wellness-Bereich verfügt. Laut Paragraf 11 der Verordnung sind derartige Freizeiteinrichtungen eigentlich geschlossen. Die Hotelbetreiberin wollte ihre Wellnessbereiche aber mit einem Hygieneschutzkonzept öffnen. Das darf sie nun wohl auch.

Das Gericht sah «eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich»an. Zwar sei die Pandemie noch keinesfalls überstanden. «Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet sind, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen.»

Abgelehnt wurde dagegen die Öffnung eines Dampfbades und einer Infrarotkabine. Der Beschluss gilt nur für das konkrete Hotel im Bayerischen Wald.

Wir begrüßen den Beschluss des Regensburger Verwaltungsgerichts“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „er gibt unserer Argumentation recht, weswegen wir fordern, dass die Bayerische Staatsregierung flexibel und schnell handelt, um eine Klagewelle zu verhindern und weiteren Schaden von der Branche abzuwenden. Insbesondere 4 und 5-Sterne Hotels können entscheidende Dienstleistungen wie beispielsweise Wellness- und Spabereiche mit Saunen und Indoorpools noch nicht nutzen. Familien mit Kindern suchen sich ihren Urlaub jedoch oftmals genau nach diesen Vorgaben aus. Infolgedessen weichen sie derzeit auf Österreich und andere Bundesländer aus. Reihenweise Stornierungen von bereits im Vorfeld gebuchten Aufenthalten sowie ausbleibende Neubuchungen belegen dies eindrucksvoll. Aber auch ganze Kommunen leiden darunter, dass ihre Thermen derzeit nicht geöffnet sein dürfen, was einen großen Schaden für die ansässige Hotellerie, ja den ganzen Ort bedeutet.“
 
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, weil sie eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich angesehen hat. Zwar sei die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden. Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet seien, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen. Außerdem verstoße die für Saunas und Innenschwimmbecken grundsätzlich geltende vollständige Betriebsuntersagung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Vergleich zu anderen geöffneten Einrichtungen wohne derartigen Wellnesseinrichtungen kein Infektionsrisiko inne, das auch bei Anwendung umfassender Schutz- und Hygienemaßnahmen eine Öffnung gänzlich ausschließe, so das Gericht.
 
Geppert verweist auf einen für die Branche zusätzlich sehr wichtigen Aspekt: „Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seinem Beschluss zudem klargestellt, dass ein Verbot, Gruppenreservierungen entgegenzunehmen, nicht gerechtfertigt sei.“ Laut Gericht habe das Rahmenkonzept lediglich die Funktion einer Empfehlung oder Handreichung. Der Hotelier hätte im Einzelfall anhand seines Schutz- und Hygienekonzeptes zu prüfen, ob die Annahme einer Gruppenreservierung möglich sei oder nicht. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will den Start des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung verschieben. Eine Verbändeallianz fordert, die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Ärgernis Verpackungssteuer: Sie sorgt in Freiburg für Unmut. Teile des Gemeinderates wollen die umstrittenen Regeln eindampfen und die Abgabe neu aufstellen – kommt ihr Antrag durch?

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.