Das bayrische Gesundheitsministerium hat die beliebten Kunststoffmasken erneut bewertet und sein bislang positives Urteil revidiert. Damit entsprechen die Klarsichtmasken nicht mehr den Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen. In verschiedenen Tests wurde deutlich, dass sich die Verbreitung der Aerosole nur minimieren lässt, wenn die Masken eng an Mund und Nase sowie den Seiten anliegen. „Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt“, urteilte das bayrische Gesundheitsministerium.
Lange Zeit lag der Fokus auf der Vermeidung einer Tröpfcheninfektion. Mittlerweile sind die Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und dessen Übertragungswege allerdings weiter fortgeschritten. Es ist wissenschaftlich gesichert, dass das Corona-Virus auch durch Aerosole übertragen werden kann. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern schon beim Atmen freigesetzt.
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Da Aerosole deutlich kleiner als Tröpfchen seien, sei es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliege, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren, teilte das Bayerischen Gesundheitsministeriums mit. „Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Nur mit einer eng an der Haut anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung werde eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert, hieß es in der Erklärung weiter. Eine Haltung, die das RKI teilt.