Gesundheitsministerium rät von Klarsichtmasken als Mund-Nasen-Bedeckung ab

| Politik Politik

Das bayrische Gesundheitsministerium hat die beliebten Kunststoffmasken erneut bewertet und sein bislang positives Urteil revidiert. Damit entsprechen die Klarsichtmasken nicht mehr den Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen. In verschiedenen Tests wurde deutlich, dass sich die Verbreitung der Aerosole nur minimieren lässt, wenn die Masken eng an Mund und Nase sowie den Seiten anliegen. „Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt“, urteilte das bayrische Gesundheitsministerium.

Lange Zeit lag der Fokus auf der Vermeidung einer Tröpfcheninfektion. Mittlerweile sind die Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und dessen Übertragungswege allerdings weiter fortgeschritten. Es ist wissenschaftlich gesichert, dass das Corona-Virus auch durch Aerosole übertragen werden kann. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern schon beim Atmen freigesetzt.


[Anzeige]

FFP2-Maske – Made in Germany

Die CE-zertifizierte FFP2-Maske ermöglicht eine hohe Filterleistung und ein leichtgängiges Atmen. Die Masken sind werden hygienisch verpackt und in 10er Pack verschweißt. Made in Germany, alle Materialien als auch die Produktion aus Deutschland. Nur 3 Euro pro Stück.
Mehr erfahren


Da Aerosole deutlich kleiner als Tröpfchen seien, sei es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliege, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren, teilte das Bayerischen Gesundheitsministeriums mit. „Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Nur mit einer eng an der Haut anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung werde eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert, hieß es in der Erklärung weiter. Eine Haltung, die das RKI teilt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.