Gewerkschaft warnt vor Abschaffung des 8-Stunden-Tages

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Laut einer Studie des Pestel-Instituts, die auf Daten der Bundesagentur für Arbeit basiert, leisteten die Beschäftigten im Gastgewerbe im vergangenen Jahr rund 21,6 Millionen Überstunden, wovon 53 Prozent unbezahlt waren.

Sollte die Arbeitszeit neu geregelt werden, so die NGG, könnte die Wochenarbeitszeit auf bis zu 73,5 Stunden ansteigen. Dies würde bedeuten, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitenden verlangen könnten, bis zu sechs Tage pro Woche mit Schichten von bis zu 12 Stunden und 15 Minuten zu arbeiten.

Die Folgen wären gravierend, warnt der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan: „Viele Arbeitgeber würden das hemmungslos ausnutzen. Es drohen überladene Arbeitswochen, die die Gesundheit massiv belasten. Nach acht Stunden steigt das Unfallrisiko rapide an.“ Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerate unter Druck: „Wer holt die Kinder aus Kita oder Hort, wenn die Schicht zwölf Stunden dauert? Längere Arbeitstage verschärfen die Probleme und zementieren das Alleinverdienermodell. Statt das Fachkräftepotenzial von Frauen zu nutzen, verhindern XXL-Schichten echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Adjan ruft die Bundesregierung zum Umdenken auf: „Noch mehr Flexibilität ist gar nicht nötig – schon heute bieten Tarifverträge ausreichend Spielräume. 10- oder 12-Stunden-Tage schaffen keine Fachkräfte. Die richtigen Hebel sind: bessere Arbeitsbedingungen, echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Qualifizierung und mehr Ausbildung. Alles andere ist nur Flickwerk bei einer viel zu dünnen Personaldecke.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.