Grün, orange, rot: EU-Staaten beschließen Corona-Ampel für Reisen

| Politik Politik

Bürger können sich künftig auf einer Ampel-Karte über die Corona-Lage in Europa informieren. Auf Grundlage gemeinsamer Kriterien werden Regionen je nach Infektionsgeschehen entweder grün, orange oder rot markiert. Für grüne Gebiete mit wenigen Infektionen sollen künftig keine Einreiseverbote mehr verhängt werden, wie eine Mehrheit der Europaminister am Dienstag in Luxemburg beschloss.

Mit dem Flickenteppich verschiedener Regeln dürfte es jedoch nicht vorbei sein. Denn gemeinsame Standards für Reisende aus stärker betroffenen - also orange oder rot markierten - Regionen sind nicht vorgesehen. Ebenso wenig gibt es einheitliche Kriterien für Quarantäne- und Testpflichten. Auch sind die Empfehlungen nicht bindend.

Kritik an Kriterien

Doch auch an den Kriterien für die Ampel-Karte gibt es schon Kritik. Das Konzept sei bereits von der Realität überholt und basiere auf zu wenig treffsicheren Kriterien, sagte Österreichs Europaministerin Karoline Edtstadler. In der Folge seien die meisten Regionen Europas auf der geplanten Risikolandkarte schon jetzt rot gefärbt. Und eine Steigerung von rot gebe es nicht. Man sei den Bürgerinnen und Bürgern jedoch schuldig, die Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Freizügigkeit zu wahren. Dazu gehöre auch, so etwas wie Tourismus in diesem Herbst und Winter zu ermöglichen, sagte Edtstadler.

Ähnlich äußerte sich Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Es sei «ziemlich absurd», dass nun ein europäisches Land das jeweils andere als Risikogebiet einstufen werde. Er sprach sich dafür aus, weitere Kriterien für die Risikogebiete einzuführen und etwa auch die Zahl der durchgeführten Tests stärker als geplant zu berücksichtigen. So teste Luxemburg beispielsweise gratis und auch asymptomatische Fälle. Dafür werde man mit dem neuen Konzept bestraft, sagte er.

Der deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) sagte hingegen, es sei die Pflicht der EU-Staaten, Maßnahmen zu koordinieren, «die sich auf die Freizügigkeit auswirken». Deutschland hatte den Kompromiss verhandelt, weil es noch bis Ende des Jahres die EU-Ratspräsidentschaft innehat.

Online in den kommenden Tagen

Die Ampel-Karte dürfte nun innerhalb der kommenden Tage online gehen. Sie soll von der europäischen Gesundheitsagentur ECDC erstellt und wöchentlich aktualisiert werden. Grundlage soll die Zahl der neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen sein - die sogenannte 14-Tage-Inzidenz -, dazu kommen die Quote positiver Tests sowie die Anzahl durchgeführter Tests pro 100.000 Einwohner.

Zumindest für Reisende aus grünen Regionen sollen die EU-Staaten die Einreise nicht mehr verwehren. Dies wären Gebiete, in denen die 14-Tage-Inzidenz unter 25 und die Rate positiver Tests unter 4 Prozent liegt. Orange wären Regionen, in denen die Inzidenz unter 50, die Rate positiver Tests aber bei 4 Prozent oder darüber liegt. Ebenfalls orange wären Regionen, in denen die Inzidenz zwischen 25 und 150 Fällen liegt, die Rate positiver Tests aber unter 4 Prozent. Bei einer 14-Tage-Inzidenz ab 50 sowie einer Positivrate ab 4 Prozent würden Regionen rot markiert - oder bei einer Inzidenz höher als 150. Zudem soll es graue Regionen mit unzureichenden Daten geben.

Zusätzliche Kriterien könnten Daten zur Bevölkerungsgröße, zur Aufnahme in Krankenhäusern und auf Intensivstationen sowie zu Sterberaten sein. Vor möglichen Maßnahmen sollen das betroffene Land, die anderen EU-Staaten und die Öffentlichkeit informiert werden. Ausnahmen soll es etwa für Saisonarbeiter, Diplomaten, Lkw-Fahrer oder Journalisten im Einsatz geben. Auch an einem gemeinsamen Reiserückkehrformular - wenn möglich digital - wolle man arbeiten.

Bislang entscheidet jedes Land mit eigenen Kriterien, welche anderen EU-Länder oder -Regionen es als Risikogebiet einstuft. Das führt zu großen Unterschieden. Deshalb hatte die EU-Kommission Kriterien für einheitliche Reisebeschränkungen sowie Corona- und Quarantäneregeln vorgeschlagen, die umfassender als die jetzige Einigung waren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.