Hamburger Alkoholverbot bleibt bestehen

| Politik Politik

Das nächtliche Außer-Haus-Verkaufsverbot von Alkohol in Hamburgs beliebtesten Ausgehvierteln bleibt auch am kommenden Wochenende bestehen. Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel werden entsprechende Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängern, wie die Bezirke und die für die Bezirke zuständige Wissenschaftsbehörde am Montag mitteilten.

Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststätten seien dann am Freitag und Samstag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Hiervon ausgenommen sei der Ausschank alkoholischer Getränke in der Außengastronomie.

Mit dem Verbot sollen Verstöße gegen die Corona-Regeln an den Party-Hotspots der Stadt eingedämmt werden. Betroffen sind St. Pauli, das Schanzenviertel sowie Teile Ottensens und Eimsbüttels. Es wäre inzwischen das dritte Wochenende in Folge, an dem der Alkoholverkauf eingeschränkt ist.

Am vergangenen Wochenende waren nach Polizeiangaben im Vergleich zu vorangegangenen Wochenenden weniger Menschen in den betroffenen Vergnügungsvierteln unterwegs. Kontrollen der Bezirksämter hätten ergeben, dass die Verfügung überall eingehalten worden sei. Bei acht von 43 kontrollierten Betrieben habe es jedoch Überschreitungen bei der genehmigten Außengastronomie gegeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.