Wie der Volksfreund in seiner Bezahl-Ausgabe berichtet, wollen die Kritiker von Dehoga-RLP-Chef Gereon Haumann gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach Berufung einlegen. Die Kläger seien demnach überzeugt, dass die Begründung des Gerichts nicht mit der Auffassung des Oberalandesgerichts in Einklang stehe.
Das Gericht wäre in dem Fall die nächste Instanz. Dehoga-Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs sagte nach einer Mitteilung, man sehe einem Berufungsverfahren gelassen entgegen.
Das Gericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Dehoga rechtens waren. Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Verbands von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.
Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029.
Haumann steht seit 2009 an der Spitze des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in dem Bundesland. Obwohl seine Amtszeit erst 2021 abgelaufen wäre, beschloss die Delegiertenversammlung des Dehoga Rheinland-Pfalz die vorzeitige Verlängerung um weitere acht Jahre bis 2029. Dagegen klagten einige Gastronomen.
(Mit Material der dpa)