Heil zu Homeoffice: Behörden kontrollieren nur im «allergrößten Notfall»

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt auf die Umsetzung der neuen Homeoffice-Verordnung durch die Betriebe. «Mir geht es jetzt nicht darum, Unternehmen zu quälen oder ständig zu kontrollieren», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. Jeder müsse sich in diesem Land an Recht und Gesetz halten und viele Unternehmen zeigten, was möglich sei. «Jetzt müssen es alle.»

Heil hatte zuvor dem Bundeskabinett eine Verordnung vorgelegt, mit der die von Bund und Ländern besprochenen Homeoffice-Vorgaben für Unternehmen umgesetzt werden sollen. Demnach sollen Arbeitgeber Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, auch zu Hause arbeiten zu können, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zu der Verordnung von einer «Pflicht», Homeoffice anzubieten, «soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist».

Arbeitgeber seien rechtlich verbindlich gehalten zu schauen, wo Homeoffice möglich sei und müssten ihren Beschäftigten dies dann anbieten, sagte Heil. Auf die Frage, wie das kontrolliert werden solle, riet er dazu, dass Arbeitnehmer zunächst mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten oder sich im Zweifelsfall an den Betriebsrat und im «äußeren Konfliktfall» an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden sollten.

Nur im Zweifelsfall würden die Behörden kontrollieren und im «allergrößten Notfall» seien auch Bußgelder möglich. Das stehe aber nicht im Vordergrund, sagte der Minister. Er sprach von tiefen Eingriffen in das wirtschaftliche Leben des Landes. «Diese Maßnahmen sind aber notwendig und deutlich weniger restriktiv als in anderen Bereichen der Gesellschaft.»

Die Homeoffice-Verordnung, mit der auch Schutzvorgaben am Arbeitsplatz im Betrieb verschärft werden, wird nur einige Wochen in Kraft sein. Heil rechnet nach der Unterzeichnung damit, dass sie Mitte der kommenden Woche wirksam wird. Sie ist befristet bis zum 15. März. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.