Hotel Schloss Diedersdorf streitet vor BGH um Entschädigung für den Corona-Lockdown

| Politik Politik

Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - muss der Staat die Betroffenen für ihre Einnahmeausfälle entschädigen? Dazu dürfte sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (10.00 Uhr) äußern. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verhandeln im Fall eines Hoteliers und Gastronomen, der das Land Brandenburg verklagt hat. Ob sie schon das Urteil verkünden, ist offen. Üblicherweise trägt der Senatsvorsitzende aber eine vorläufige Einschätzung nach Vorberatungen vor. (Az. III ZR 79/21)

Um die Ausbreitung des neuen Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben mit drastischen Maßnahmen heruntergefahren. Die Gastronomie musste schließen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Das traf auch Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin. Auf dem Gelände gibt es 14 Veranstaltungsräumlichkeiten mit insgesamt 4000 Sitzplätzen, dazu 100 Hotelbetten, schildert Salina Worm, die inzwischen mit ihrem Vater Thomas Schloss Diedersdorf führt. Im Frühjahr 2020 konnte wochenlang nur noch Glühwein und Bier zum Mitnehmen verkauft werden. «Im Vergleich zu dem, was wir sonst machen, ist das ein Bruchteil», sagt die 21-Jährige.

Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar in bestimmten Fällen eine finanzielle Entschädigung vor - aber nur für jemanden, der «als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern» Verdienstausfälle hat.

Salina Worm stört vor allem «die Ungleichbehandlung, die hinter der ganzen Sache steckt»: Ein Betrieb, den die Behörden wegen eines Corona-Falls schließen, werde entschädigt. «Wir haben gesetzeskonform gehandelt und viel Geld in Hygienemaßnahmen investiert», sagt sie. «Wir wurden trotzdem geschlossen, und es gibt keine Entschädigung.»

Die Familie hat 60 000 Euro Soforthilfe bekommen. «Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun», findet Worm. «Und die Soforthilfe mussten wir jetzt auch zurückzahlen.» Mit der Klage fordert ihr Vater vom Land Brandenburg Entschädigung für die verbliebenen Einbußen, rund 27 000 Euro zunächst. Die genaue Schadenshöhe müsste nachträglich ermittelt werden, falls die Worms Recht bekommen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat keinen Überblick, ob viele andere Gastronomen wie Thomas Worm vor Gericht gezogen sind. Die Folgen der Einschränkungen seien aber verheerend. «Insgesamt neun Monate Lockdown und eine Vielzahl von weitreichenden Corona-Maßnahmen haben riesige Löcher in die Bilanzen unserer Unternehmer gerissen», teilt eine Sprecherin mit. Von März 2020 bis Dezember 2021 habe die Branche real 73,8 Milliarden Euro an Umsatz verloren. Das entspreche einem Minus von 40,3 Prozent 2021 und 39,0 Prozent im Jahr 2020.

Muss dafür der Staat geradestehen? Worms Klage hatte am Potsdamer Landgericht und am Oberlandesgericht Brandenburg keinen Erfolg.

Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen, sei nicht rechtswidrig gewesen, heißt es in dem Urteil des OLG vom 1. Juni 2021. Und die Corona-Pandemie sei «ein Schadensgroßereignis, das die gesamte Gesellschaft und weite Teile der Wirtschaft traf und trifft». Die «sozialverträgliche Verteilung der pandemiebedingt ungleichen Lasten» sei «eine in erster Linie sozialstaatliche Herausforderung». Daher zielten die Hilfen gerade nicht auf individuelle Entschädigung.

Eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz schloss das OLG ebenfalls aus. «Es mag (...) durchaus als ungleichgewichtig bis hin zur Ungerechtigkeit empfunden werden, dass der Gesetzgeber einzelnen Betroffenen einer (hoch) infektiösen Krankheit Entschädigung gewährt, anderen aber, zumal den hiervon nicht Betroffenen, dagegen nicht», schreiben die Richter. Nur: Die Politik habe offensichtlich keine umfassende Regelung treffen wollen. Solche Vorschriften müssten vom Gesetzgeber kommen - «nicht zuletzt deshalb, weil die Zubilligung von Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüchen in Massen-Schadensfällen weitreichende Folgen für die Staatsfinanzen haben kann». (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.