Hotel und Dehoga klagen gegen Corona-Notfallverordnung in Sachsen

| Politik Politik

In Sachsen dürfen Hotels, Pensionen und Campingplätze keine Touristen mehr aufnehmen - gegen dieses Beherbergungsverbot zieht der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen jetzt vor Gericht. Der Verband unterstützt einen betroffenen Hotelier aus Eibenstock (Erzgebirgskreis) bei seinem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen.

Offiziell erhoben wird die Klage von Ralf Schibelius, der Geschäftsführer des Hotels am Bühl ist. Die Lage sei für sein Haus dramatisch, sagte Schibelius bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. «Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht», sagte er.

Zu diesem Zeitpunkt sei das Haus zu 80 Prozent ausgelastet gewesen. Für das Hotel bleibe abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf von Speisen derzeit nichts übrig, weil Geschäftsreisende für die Einrichtung nicht interessant seien. «Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Umsatzverlust von 600 000 Euro, der nicht mehr aufzuholen ist.»

Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga in Sachsen, sagte, dass die Corona-Notfallverordnung in Sachsen die Geschäftssituation verzerre. In Polen, Tschechien und den umliegenden Bundesländern seien die Hotels noch geöffnet.

Es sei unbestritten, dass die Situation auf den sächsischen Intensivstationen dramatisch sei. Hotels seien für die Infektionen jedoch nicht verantwortlich. «Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik.» In der kommenden Woche will der Verband ein ähnliches Verfahren mit einem betroffenen Gastronomen gegen die Auflagen für Restaurants vor dem Oberverwaltungsgericht anstreben.

Die Klage sollte noch am Freitag an das Oberverwaltungsgericht Bautzen gehen. Der Gerichtssprecher sagte, dass dort schon einige Klagen gegen die Corona-Notfallverordnung eingegangen seien. Erste Entscheidungen bei Eilverfahren könne es in der kommenden Woche geben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.